Rämpfe zwischen Papsttum und Kaisertum; goldene Bulle. 87
mächtigten Gesandten ihm das Ergebnis einer Audienz beim
Papste hätten melden können, legte er im Hause eines Nürn⸗
berger Patriziers vor dem Bischofe von Regensburg und in
Anwesenheit mehrerer geistlicher und weltlicher Herren wegen
der „ungebührlich und ungerecht über ihn verhängten und an—
gedrohten Prozesse“ Appellation ein. Er betonte in dieser Er⸗
klärung: Wer nach deutschem Reichsrecht gültig erwählt sei,
der sei damit auch König; er bedürfe keiner Bestätigung von
irgend jemand; eine Prüfung der Wahl könne für den Papst
höchstens dann in Betracht kommen, wenn er dazu durch an
ihn gebrachte Bitten und Klagen veranlaßt werde. Zur Ver⸗
waltung des Imperiums aber sei der deutsche König von vorn⸗
herein, auch schon vor Empfang der Kaiserkrone, berechtigt.
Diese sogenannte Nürnberger Appellation ist indes nie
veröffentlicht und nie gebraucht worden. Ludwig hatte sie nur
für alle Fälle aufsetzen lassen, hauptsächlich wohl, um sie her⸗
vorholen zu können, wenn seine Gesandtschaft an den Papst
erfolglos bleiben sollte. Unterm 7. Januar 1324 gewährte
nun Johann eine zweimonatliche Rechtfertigungsfrist. Da Ludwig
diese jedoch nicht benützte und weder Briefe noch Gesandte
schickte, so verhängte der Papst am 28. März über ihn den
Bann und drohte ihm, wenn er nicht binnen dreier Monate
sich unterwerfe, mit Entziehung der Rechte, die er etwa auf
Grund seiner Wahl habe.
Ludwig, der jetzt wohl trotzig des alten Kampfes Philipps
des Schönen mit Bonifaz VIII. gedachte, hatte unterdessen,
sicher vor dem 8. März', eine neue leidenschaftlichere Appellation
erlassen, die in der Hauskapelle des Deutschordens zu Sachsen⸗
hausen amtlich aufgenommen worden war. Er wiederholte
darin die staatsrechtlichen Sätze der Nürnberger Dentkschrift;
er fügte hinzu, bei zwiespältigen Wahlen entscheide nach altem
Rechte des Reiches der Kampf. Er warf ferner dem Papste
vor, seine Werke seien nicht Werke des Stellvertreters Christi,
sondern eines grausamen Tyrannen, der in die Tiefe des Bösen
1 W. Felten, Forschungen zur Geschichte Ludwigs des Bayern,
Gymnasialprogramm Neuß 1900, S. 41 ff.