Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Elftes Buch. Zweites Kapitel. 
die großen Vertreter des eben in Entwicklung begriffenen neuen 
Staatsrechts auf seine Seite; die verneinende Kritik der ver⸗ 
weltlichten Kirche wurde ergänzt durch die positive Lehre von 
—DD— 
Die Staatstheorien des älteren Mittelalters gingen fast 
alle auf die Civitas Dei des heiligen Augustin zurück: in ihr 
hatte das emporkommende Christentum den antiken Staat über—⸗ 
wunden, indem es die kirchliche Organisation in den Mittelpunkt 
der Theorien auch der weltlichen Staats- und Gesellschaftsbildung 
schob. Diese Auffassungsweise konnte, ja mußte bestehen bleiben, 
so lange die mittelalterlichen Großstaaten von dem naturalwirt— 
schaftlichen Ferment des Lehnswesens andauernd durchsäuert und 
zersetzt wurden. Als dann mit dem Emporkommen der ersten 
geldwirtschaftlichen Regungen im 12. und 13. Jahrhundert der 
Lehnsstaat ins Schwanken geriet und die ersten Anfänge des 
modernen Staates keimten, konnte schwerlich schon eine Theorie 
dieses werdenden Gebildes zu Tage treten: die Theorie erfaßt 
zumeist erst die fast völlig erblühte Entwicklung. Wohl aber 
war es in diesen Zeiten vermöge einer eigentümlichen Rezeption 
möglich, unter Beihilfe der Weisheit der einst hochstehenden 
Kulturen der Antike die Grundzüge des Kommenden kühn vor— 
auszudenken. Auf der Grundlage der neu gefundenen Politik 
des Aristoteles erblühten seit dem 18. Jahrhundert höchst eigen— 
artige Staatstheoreme rationalistischer Natur. Sie wiesen ihrem 
Kerne nach zunächst kaum eine Berührung mit der politischen 
Praxis der Zeit auf. Aber gleichwohl wurden sie nach gewisser 
Seite hin eine Macht. Jede mittelalterliche Staatstheorie hatte 
vor allem mit dem Verhältnis zwischen Staat und Kirche zu 
rechnen. Hierüber gab nun Aristoteles keine Auskunft; man mußte 
selbst denken. Aber man that dies jetzt im Zusammenhange mit der 
allgemeinen theoretischen Grundlage im freien Geiste des aristo— 
telischen Systems, ausgehend von der auf sich selbst beruhenden 
Machtvollkommenheit des Staates. So kam man zu einer An— 
schauung des Verhältnisses von Kirche und Staat, die den For— 
derungen des papalen Systems in jeder Hinsicht widersprach, die 
nichts wissen wollte von Theokratie und päpstlich-weltlicher Uni—
	        
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