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Elftes Buch. Zweites Kapitel.
die großen Vertreter des eben in Entwicklung begriffenen neuen
Staatsrechts auf seine Seite; die verneinende Kritik der ver⸗
weltlichten Kirche wurde ergänzt durch die positive Lehre von
—DD—
Die Staatstheorien des älteren Mittelalters gingen fast
alle auf die Civitas Dei des heiligen Augustin zurück: in ihr
hatte das emporkommende Christentum den antiken Staat über—⸗
wunden, indem es die kirchliche Organisation in den Mittelpunkt
der Theorien auch der weltlichen Staats- und Gesellschaftsbildung
schob. Diese Auffassungsweise konnte, ja mußte bestehen bleiben,
so lange die mittelalterlichen Großstaaten von dem naturalwirt—
schaftlichen Ferment des Lehnswesens andauernd durchsäuert und
zersetzt wurden. Als dann mit dem Emporkommen der ersten
geldwirtschaftlichen Regungen im 12. und 13. Jahrhundert der
Lehnsstaat ins Schwanken geriet und die ersten Anfänge des
modernen Staates keimten, konnte schwerlich schon eine Theorie
dieses werdenden Gebildes zu Tage treten: die Theorie erfaßt
zumeist erst die fast völlig erblühte Entwicklung. Wohl aber
war es in diesen Zeiten vermöge einer eigentümlichen Rezeption
möglich, unter Beihilfe der Weisheit der einst hochstehenden
Kulturen der Antike die Grundzüge des Kommenden kühn vor—
auszudenken. Auf der Grundlage der neu gefundenen Politik
des Aristoteles erblühten seit dem 18. Jahrhundert höchst eigen—
artige Staatstheoreme rationalistischer Natur. Sie wiesen ihrem
Kerne nach zunächst kaum eine Berührung mit der politischen
Praxis der Zeit auf. Aber gleichwohl wurden sie nach gewisser
Seite hin eine Macht. Jede mittelalterliche Staatstheorie hatte
vor allem mit dem Verhältnis zwischen Staat und Kirche zu
rechnen. Hierüber gab nun Aristoteles keine Auskunft; man mußte
selbst denken. Aber man that dies jetzt im Zusammenhange mit der
allgemeinen theoretischen Grundlage im freien Geiste des aristo—
telischen Systems, ausgehend von der auf sich selbst beruhenden
Machtvollkommenheit des Staates. So kam man zu einer An—
schauung des Verhältnisses von Kirche und Staat, die den For—
derungen des papalen Systems in jeder Hinsicht widersprach, die
nichts wissen wollte von Theokratie und päpstlich-weltlicher Uni—