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Elftes Buch. Zweites Kapitel.
begriff des modernen Staates. Von diesem allgemeinen Satze
aus zieht aber Marsilius die weittragendsten Folgerungen: ihm
erscheint das Volk, organisch erwachsen und zusammengesetzt aus
Individuen, Familien, Nachbarschaften, Gemeinden, als Selbst⸗
herr: es übt sein Gesetzgebungsrecht durch eine gewählte Ver—
tretung, sein Selbstregierungsrecht durch Wahl der vollziehenden
Gewalt. Dabei ist die vollziehende Gewalt zugleich Organ des
zesetzgebenden Körpers; ihre Inhaber sind mithin verantwortlich
uind absetzbar. Welche Fernsichten in die Verfassungsgrundlagen
späterer Jahrhunderte! Für die Gegenwart des Verfassers bei
weitem wichtiger waren freilich seine staatskirchenrechtlichen Aus—
führungen. In seinem Staate ist der Inhalt des Glaubens
Sache der freien Überzeugung eines jeden; Ketzer sind auf
dieser Welt nur zu bestrafen, wenn ihr Leben und ihre Lehre
zegen die bürgerliche Rechtsordnung verstößt. Das Priester—
tum als solches hat deshalb keine obrigkeitlichen, sondern nur
seelsorgerische Aufgaben. Und diese sind von einem und unteil—⸗
barem Charakter. Die Bischöfe haben also keine höhere Ge—
walt als die Priester; und ein Primat des Papstes kann als
möglich gedacht werden nur durch konziliare Übertragung für
gewisse praktische Zwecke und entbehrt jeglicher Begründung
im göttlichen Recht und in der Bibel.
Es waren Keulenschläge gegen das Papsttum. Und mit
der ganzen Gelehrsamkeit der Zeit, unter vollendetster Anwen⸗
dung der wissenschaftlichen Beweisformen der Scholastik wurden
fie geführt, so sehr bisweilen edle Laute eines reinen Zorns aus
dem Geklapper der herkömmlichen Schlußarten hervordringen.
Wie mußte ein solches Werk, abgesehen davon, daß es die erste
große Staatslehre der Neuzeit vor Macchiavell bedeutet und
als solche jahrhundertelang nachgewirkt hat, das politische Thun
aller Papstfeinde der Gegenwart befruchten! Als dem Marsilius
und seinem Freunde Johann von Jandun unter der Regierung
des bigotten Königs Karls IV. der Boden in Paris zu heiß
ward, da wußten sie, wohin sich wenden. Sie flohen an Ludwigs
Hof: sie kamen eben recht, um im Verein mit den Minoriten,
hon deren Werken schon längst gut geebnete Pfade in die An—