.18 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [576
gesetzgebung, von den älteren Taxordnungen bis zum heutigen Kampf für lebens—
auskoömmliche Minimallöhne und gegen übermäßige Monopolpreise der Kartelle, von
den ältesten Marktordnungen bis zum neuesten Boͤrsengesetz reicht die Kette von Maß—
regeln, die hierher gehört. Oft griff man zu plump ein, wollte unter Nichtachtung
der bestehenden Angebots- und Nachfragemengen gewaltfam höhere oder niedrige Preise
erzwingen. Das war gewiß oft verfehlt. Aber ebenso oft genügte eine kleinere oder
größere Konkurrenzregulierung, die Größe von Angebot und Nachfrage selbst, noch
häufiger die Druck und Machtverhältnisse, mit denen sie egoistisch wirkten, im Gesamt—
nteresse zu modifizieren. Und das war stets berechtigt, wenn dadurch starke sittliche
Mißbräuche verringert, die Marktwerte den berechtigten sittlichen Anschauungen über
den idealen, im Gesamtinteresse erwünschten Wert genähert wurden.
Trendelenburg sagt: wenn das Begehren der einzelnen mit den wahren Bedürf—-
nissen des sittlichen Menschen zusammenfiele, d. h. alle einzelnen vollkommen wären, so
töunte der Marktpreis des Lebens dem sittlichen Werte gleich oder nahe kommen. Da
dies nicht der Fall ist, so zeigt die nationalökonomische Wage leicht ein salsches Gewicht.
Begen diesen „wandelbar trügerischen Marktpreis“ muß als rechtsbildendes Princip die
politische und ethische Wertschätzung, die vom Ganzen ausgeht, kämpfen. Er erinnert
an die verteilende (weitergehende) und die korrigierende (bescheidenere) Gerechtigkeit des
Aristoteles; die erstere verteile Ehre, Macht und Güter nach Verdienst, sie müsse die
Staatsverfassung, das Strafrecht und ähnliche Gebiete beherrschen; die letztere könne
nur da und dort im Verkehr ein Zuviel oder Zuwenig ausgleichen und strebe so in
engeren Grenzen nach dem Ziel der ersteren. Sie mindestens ist auf dem Markte durch—
zusetzen. Wie das bei dem Taxwesen früherer Zeit geschah, wie wir heute teil—
veise wieder zu einer solchen zurückkommen, und wie die Preis- und Wertbildung der
modernen Verkehrsanstalten unter solchen Einflüssen sich gestaltete, soll nun noch gezeigt
werden. Es sind Erscheinungen, die nur aus dem innersten Wesen der Wertbildung
heraus richtig erklärt werden können.
174. Taxrwesen und Taxpreise in Vergangenheit und Gegenwart.
Wollen wir die Entstehung des älteren Taxwesens verstehen, so müssen wir uns noch—
mals dessen erinnern, was wir bei Erörterung der Anfänge des Geldwesens anführten,
nämlich daß in primitiven wirtschaftlichen Verhältnissen stabile Wertrelationen sowohl
wwischen einzelnen Gütern als zwischen Gütern und Geld sich bilden und lange Zeit
hindurch unverändert erhalten konnten. Der Marktverkehr ist sehr gering; Tausch- und
Kaufgeschäfte kommen mehr vereinzelt und zufällig vor; das Wertbewußtsein bildet sich
neben dem meist unbedeutenden Markte einmal an den Tarisen der Bußen und Kompo—
sitionen aus, wobei jeder für eine Kuh vier Schafe oder einen Solidus geben kann;
dann an den grundherrlichen Abgaben, wobei ebenfalls häufig Geld und Naturalien
alternativ in fester Stellvertretung geliefert werden können; endlich an der staatsrecht—
lichen Last der Militär- und Beamtenverpflegung, die erst umsonst zu liefern ist, dann
aber mit festen Geldsätzen für die gelieferten Naturalien vergütet wird. So fixiert sich
für Jahrzehnte, oft für Jahrhunderte ein Werttarif, der von aller subjektiven Wert⸗
chätzung ebenso absieht wie von der augenblicklichen Marktlage und den individuellen
Produktionskosten; nach der Qualität und der allgemeinen Nützlichkeit gewisser in
zleichmäßigen Typen sich wiederholender Waren und Leistungen kommt die Masse der
ioch wenig differenzierten Menschen zu stabilen Durchschnittswerten derselben, hält sie für
richtige und gerechte, obwohl natürlich mit dem zunehmenden Marktverkehr und seiner
wechselnden Lage immer mehr Abweichungen im Urieil und im praktischen Geschäft
dorkommen müssen. An diese ältere Stabilität der Wertvorstellungen scheint auch das
aͤltere obrigkeitliche Taxwesen auf den Märkten anzuknüpfen.
Ich zweifle nicht, daß in sehr weiter Verbreitung die Kulturvölker mit der Ent—
stehung der Märkte ein amtliches Taxwesen für den Detailverkauf der wichtigsten ge—
wöhnlichen Waren und Leistungen ausgebildet haben, und daß es mit den erwähnten
maffenpfychologischen und wirtschaftlichen Zuständen zusammenhängt. Man war stabile
Werte für die einfachen, wenig differenzierten und daher vielfach vertretbaren Waren