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114 Elftes Buch. Zweites Kapitel. 
das Pfahlbürgertum verbot, verbot sie Zug und Neigung der 
kräftigsten Bevölkerungsschichten des platten Landes zur Stadt; 
indem fie die Einungen im allgemeinen verpönte, traf sie die 
Städte vornehmlich und auch den Adel, die der Bündnisse zur 
Geltendmachung ihrer Macht vor allem bedurften. Den Fürsten 
mithin an erster Stelle, an zweiter Stelle vielleicht noch dem 
Adel waren ihre Bestimmungen günstig: durch eine zurück— 
haltende Stellung gegenüber der vordrängenden Entwicklung 
der Städte wird sie gekennzeichnet. 
Es ist die Stellung der goldenen Bulle überhaupt. Karl IV. 
wollte durch sie nicht reformieren. Er wollte nur feststellen, 
was von Reichsrechten noch bestand, und er that das natur⸗ 
gemäß in konservativem Sinne. Insofern ist die goldene Bulle 
ein retrospektives Gesetz, ein Abschluß und Inbegriff gleichsam 
der konstitutionellen Leistungen des letzten Jahrhunderts. Man 
wird darum ihren Eindruck am besten ergünzen, wenn man sich 
rückblickend vor Augen führt, was denn neben ihr noch an 
politischen und sozialen Leistungen hoͤherer Gattung um die 
Mitte des 14. Jahrhunderts vorlag. 
VI. 
Der Abschluß der staufischen Epoche hatte den völligen Sieg 
des Papsttums über das Kaisertum gebracht. Aber zum Ge— 
nusse dieses Sieges waren die Päpste mit nichten gelangt: als⸗ 
hald drohten sie französischer Einwirkung zu verfallen. In Vor⸗ 
aussicht dieser Gefahr veranlaßten sie von neuem eine würdige 
Besetzung des deutschen Königsstuhls. 
Die Politik Rudolfs von Habsburg entsprach im wesent⸗ 
lichen der internationalen Stellung, welche die Päpste dem 
deutschen Königtum angewiesen hatten. Der König war der 
Kurie gegenüber freundlich; im Notfall schien es möglich zu 
sein, ihn für sie in die Schranken zu rufen. 
Albrecht ging über die Hausmachtbestrebungen und das 
Königsideal des Vaters hinaus; sein Ziel war ein starkes 
Königtum im erblichen Besitze seiner Familie. Indem er diesem 
Ziele nachging vornehmlich in dem Zollkrieg gegen die rheini—
	        
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