Inhalt.
III. Die Landeshoheit
Stufen ihrer Entwicklung: Lehnsrechtliche Erblichkeit staat⸗
licher Rechte, Privilegierung mit kodifiziertem Abschluß in den
Konstitutionen von 1220 und 1282, Erringung der Unteil⸗
harkeit und des Erstgeburtsrechts. Militärhoheit. Gerichts⸗
hoheit. Finanzhoheit: Umbildung der grund⸗, schutz⸗ und lehns⸗
herrlichen Leistungen in eine unregelmäßige Art indirekter Be⸗
steuerung, Ausbildung der Regalien und der Bede.
IV. Die Landstände
Teilnahme an der Beratung der fürstlichen Angelegen⸗
heiten seitens der Bauern, der Großen (Herren und Prälaten),
her Ritter und der Städte. Halbstaatlicher Charakter dieser
Stände mit Ausnahme der Bauern. Wirkungen dieses Charak⸗
ers für die Entwicklung der Landesstandschaft. Anlässe zur
volitischen Einigung der Stände. Charakter der Einigung.
Ständische Verfassung und Verwaltung. Thatsächliche Be⸗
deutung der Stände in den hervorragendsten Territorien. Folgen
des Nebeneinanders fürstlicher und ständischer Gewalten für
das spätere Mittelalter, Ausgleich im 16. Jahrhundert. Kurze
Andeutung der ferneren Schicksale der halbstaatlichen Gewalt
der Stände.
XxvV
Seite
326 -331
331-347
Dreizehntes Buch.
hrstes Kapitel. Das Königtum und die Kampfe zwischen
Fürflen, Adel und Städten in der zweiten Haͤlfte des
14. Zahrhunderts.
l. Die Hauspolitik Karls IV... .351-359
Gegenseitiges Verhältnis von Adel, Fürsten und Städten
m Reich um die Mitte des 14. Jahrhunderts. Karl IV. als
böhmischer König. Verhältnis zum Hause Habsburg. Er—⸗
werbung Brandenburgs. Hstliche Politik: Schlesien, Polen,
Angarn. Allgemeiner Charakter der Hausmachtspolitik Karls.
Wahl Wenzels zum deutschen König.
l. Karl und die sozialen Gegensätze im Reich ·
Einleitend: Verhältnis der sozialen Gegensätze unter sich
und der Reichsgewalt zu ihnen bis auf Karl IV. Karls IV.
Stellungnahme bis zum Jahre 1870. Eingriffe in die s chwäbi⸗
schen Verhältnisse aus Gründen der Hauspolitik. Untergang
359 —365