Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

124 J Elftes Buch. Drittes Kapitel. 
folgend nun massenhaft eingewandert war, gelangte eine Spät— 
blüte ritterlichen Daseins, ja sogar ritterlicher Dichtung zum 
Aufbruch; und die Kirche bildete jenen Stil gotischen Back⸗ 
steinbaues aus, dessen Schöpfungen sich in ihrem roten Ton so 
reizwoll von dem Grün norddeutscher Buchenwälder und Wiesen⸗ 
landschaften abheben. Zugleich kam es zu mächtigen Schöpfungen 
des Rechts; weit ins Land hinein drangen die Normen der 
lübischen und magdeburgischen Verfassung. 
Vor allem aber erhielt das soziale Leben der Kolonial— 
gebiete einen etwas anderen Charakter, als ihn das Mutterland 
besaß. Gewiß war die neue Kultur aus den mutterländischen 
Voraussetzungen des Fürstentums, des Bauerntums und bes 
Bürgertums hervorgegangen. Aber sehr bald zeigte sich, daß von 
diesen Bestandteilen heimischer Kultur die Städte im Kolonial— 
gebiet eine ganz andere Bedeutung beanspruchten, als daheim. 
Sie waren der jüngste, glänzendste Zweig der alten Entwicklung. 
Das gab ihnen in einem Lande, wo alle Grundlagen der hei— 
mischen Kultur erst zu legen waren, einen ähnlichen Vorsprung, 
wie ihn heute die Städtebildung der Vereinigten Staaten 
Nordamerikas vor dem platten Lande besitzt. Überall rasch 
geschaffen und rasch gedeihend verknüpften diese Städte die 
eroberten Länder mit den Banden eines lebhaften Verkehrs 
längst bevor das platte Land in die Lage gebracht war, einen 
solchen Verkehr aus eigner Blüte selbständig zu erzeugen. So 
mußten sie auch politisch eine andere Rolle spielen, als im 
Mutterland; der anderen wirtschaftlichen und sozialen Ent— 
wicklung folgte eine abweichende äußere Geschichte. Sie liegt 
vor in den glänzenden Thaten der mittelalterlichen Hanse. 
Zu der Zeit aber, da die Hanse emporblühte, bildete Nord— 
deutschland schon ein Gebiet voͤllig für sich; es ist bezeichnend, 
daß schon im Jahr 1295 norddeutsche Städte einen Vertrag 
mit dem Grafen von Flandern schließen konnten, dessen Be— 
dingungen selbst dann aufrecht erhalten werden sollten, wenn 
das Reich mit Flandern Krieg führe, und daß man im 14. Jahr⸗ 
hundert den Sachsenspiegel in Norddeutschland als ein Privileg 
ansah, das von Karl dem Großen speziell den Sachsen als
	        
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