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Elftes Buch. Drittes Kapitel.
landschaften gegenüber lagen, glichen schon einem wüsten
Trümmerfelde bald noch überwiegenden deutschen, bald schon
mächtig vordringenden französischen Einflusses; und bereits
waren sie von staatlichen Zwischengebilden angefüllt, deren
Herrscher, ursprünglich dem Reiche eingeschworen, vielfach
dem Einflusse der französischen Politik und der Einwirkung
französischen Geldes unterlagen.
Schwer gefährdet auch dann, wenn die politische Macht
des Reiches sich einmal wieder erheben sollte, erschien indes die
Westgrenze doch nur an zwei Punkten, im äußersten deutschen
Süden und im Norden, in der Schweiz und in Flandern. Hier
kam zu der wachsenden politischen Entfremdung zugleich eine
abweichende wirtschaftliche und soziale Entwicklung: es ist kein
Zufall, wenn diese Gegenden nebst ihren Nachbargebieten seit
Ende des 18. Jahrhunderts Herde besonders reger Rechtsbildung
gewesen sind. In der Schweiz blieb die Entwicklung gegenüber
der gemeindeutschen zurück; hier saß in den Thälern des cen—
tralen Alpengebietes ein kräftiger Bauernstand, der das Empor—
kommen fürstlicher Gewalten verhindert hat. In Flandern da—
gegen, dem westlichsten Kernlande des norwestdeutschen Gebietes,
ging die Entwicklung den gemeindeutschen Schicksalen voraus;
hier kam es zu einer besonders frühen und besonders selb—
ständig verlaufenden Entfaltung des Städtewesens und darum
zu einer eigenartigen Schwächung der fürstlichen Gewalt und
einer Zurückdrängung des Bauernstandes, welche der vlamischen
Gesamtkultur Ähnlichkeit mit den Zuständen etwa der lom—
bardischen Ebene gaben. In beiden Fällen war der feste Zu—
sammenhang mit dem Gange der vaterländischen Geschichte
derloren, und schon im Laufe des 14. Jahrhunderts mußte es
darum zum Beginn einer dauernden Loslösung dieser Gebiete
vom Reiche als dem politischen Körper der nationalen Ent—
wicklung kommen.
L.
In der schweizerischen Hochebene waren zur Stauferzeit
die Zähringer und nach ihrem Aussterben im Jahre 1218 die