Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 133 
lebens im naturalwirtschaftlichen Lehnsstaate unter dem Titel 
der Reichsunmittelbarkeit aufrecht zu erhalten gegen modernere 
Mächte, und die Durchführung dieses Entschlusses auf dem 
ebenfalls uralten Wege genossenschaftlicher Einung. 
Steht die Sage mit diesen Ausführungen wie mit der ganzen 
Art ihrer Vorstellung und Bildung nun der Art moderner Ge— 
schichtsforschung gar so fern, ist sie vor allem von ihr grundsätzlich 
geschieden? Sicherlich wissen wir jetzt von den frühesten Ent— 
stehungsvorgängen der Eidgenossenschaft viel mehr und weit 
Genaueres, als die sagenbildende Phantasie der schweizer Bürger 
und Bauern des 14. und 15. Jahrhunderts. Aber haben wir diese 
erweiterten Kenntnisse mit prinzipiell andern Mitteln gewonnen? 
Das volkstümliche Gedenken schuf aus einer oberflächlichen Er— 
innerung an Geschehenes mit grober Empirie ein Gewebe, bei 
dem sich nur noch die Grundform für den Einschlag als ge— 
schichtlich echt erweist; wir sehen mit verfeinertem Auge und 
unter intensivster Betrachtung die Reliquien einer vergangenen 
Zeit durch, um aus ihnen das ganze einst Gewesene zu er—⸗ 
mitteln. Aber die Methode ist im Grunde dieselbe: hier wie 
dort arbeitet die Phantasie, um die Totalität des Geschehenen 
wiederherzustellen: das Heute unterscheidet sich von dem Einst 
nur durch den Gebrauch raffinierterer Mittel der Arbeit. Auch 
heute ist es noch niemand, der Geschichte schreibt, gelungen, 
sein Selbst völlig auszulöschen und nichts reden zu lassen als 
die Dinge selbst. Eine Anderung würde hierin nur dann ein⸗ 
treten können, wenn es gelänge, eine geläuterte Psychologie in 
ähnlicher Weise zur Grundlage historisch-politischen Forschens zu 
entwickeln, wie die Mechanik Grundlage naturwissenschaftlicher 
Untersuchung geworden ist. Träte aber dieser Fall ein, so würde 
selbst dann nicht eine Geschichtsschreibung, welche auf die Dar— 
stellung nur einmal geschehener wichtigster Vorgänge ausgeht, vor 
allem also die politische Geschichtsschreibung, zum Range einer 
sogenannten vollen Wissenschaft zu erheben sein. Denn selbst 
eine Psychologie, als Mechanik der Geisteswissenschaften gedacht, 
würde die Tiefe psychischer Vorgänge nur aus einer Mehrheit 
deutlich vorliegender analoger Fälle entwickeln können. Die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.