Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 145
noch in ihren Ruinen großen Vergangenheit erzieht. Die Ruinen
selbst aber gehören nach Architektur wie Plastik der westfälischen
Kunst des 12. Jahrhunderts an, auch da, wo ein mehrmaliger
Umbau und Anbau ersichtlich ist; und ihr Stil läßt sich nicht
bloß in Wisby selbst, sondern auch in den vielen sonstigen
Kirchen der Insel verfolgen, deren Orte zur Stadt in ähnlich
selbständigem Verhältnis standen wie die Freiheit Brügges zu
Brügge. So ist kein Zweifel, daß das deutsche Element auf
Gotland weit verbreitet war; in Wisby selbst, diesem Garten
Gotlands mit seinem milden Klima und seiner geschützten Lage,
bestand eine volle deutsche Gemeinde.
Daneben aber entwickelte sich hier für das ganze Ostsee⸗
gebiet, wie in London für England eine gemeine Einung des
zu Handelszwecken vorübergehend anwesenden deutschen Kauf—
manns; schon in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts hat
sie bestanden. Und gar bald nahm sie Schutz und Regelung
des deutschen Handels auf der Ostsee noch ganz anders in die
Hand als die Einung der Gildhalle zu London: stand ihr doch
keine einheitliche Fürstengewalt gegenüber, und begann doch
der deutsche Handel auf der Ostsee den der andern Nationen
viel mehr in den Hintergrund zu drängen, als dies im eng—
lischen Westen der Fall war. Schon das Vordringen des
deutschen Kaufmanns nach Nowgorod in der zweiten Hälfte des
12. Jahrhunderts erfolgte unter ihrem Schutze; die dortige
Faktorei, der Petershof, ist ursprünglich eine Filiale des
deutschen Kaufmanns zu Wisby gewesen.
Während so der deutsche Ostseehandel auf ferner Insel
im Nordosten eine Stütze fand, war in der Heimat, und
nicht zum geringsten auf Anstoß der westlichsten Bestandteile
der Nation, die Kolonisation der Ostseegebiete begonnen worden.
Es war ein Ereignis, das auf die Handelsverhältnisse der Ost—
see grundstürzend wirken mußte, und klar zu Tage traten die
daran anknüpfenden Folgen und Aussichten vor allem in der
Entwicklung Lübecks.
Da, wo die Ostsee sich in ihrer südwestlichsten Bucht dem
deutschen Mutterlande am mieisten nähert, ohne daß doch die
Lamprecht,. Deutsche Geschichte. IV. 10