146 Elftes Buch. Drittes Kapitel.
Möglichkeit zur maritimen Beherrschung der Ostseeküsten ver⸗
loren wäre, ist Lübeck als Konkurrentin von Stargard und
Schleswig begründet worden!. Klug geleitet in den politischen
Händeln mit Dänemark um die Wende des 12. und 18. Jahr—
hunderts, seit 1226 unbestritten reichsunmittelbar, überholte
die Stadt schon früh die alternden Emporien fremder Zunge und
ward zur Führerin der jüngeren deutschen Orte auf slawischem
Boden, der sogenannten wendischen Städte Rostock, Stralsund,
Wismar und Greifswald; um die Mitte des 18. Jahrhunderts
war sie zweifelsohne der erste Handelsplatz an der Ostsee. Und
sie blieb es auf Jahrhunderte, denn in ihr waltete ein freies
Leben, dessen Verfassung in vieler Hinsicht nicht gebunden war
an die genossenschaftlichen Fesseln des Mutterlands; hat doch
die Bevölkerung Lübecks, sich immer wieder erneuend aus vor⸗
urteilslosen, wilder Thatkraft lebenden Elementen der Nation
bis in das letzte Viertel des 14. Jahrhunderts hinein kein
eigentliches Patriziat entstehen sehen und ist so jugendlich ge⸗
blieben trotz männlichen Kraftgefühls.
Sollte nun diese Entwicklung ohne Einfluß bleiben auf
die Organisation der deutschen Handelsinteressen im Ostmeer?
Je mehr Lübeck und mit ihm die Hansestädte an den deutsch—
baltischen Küsten einen wachsenden Teil des Ostseehandels an
sich rissen, um so mehr mußte die lübische Führung in der
Einung des deutschen Kaufmanns zu Wisby in den Vorder⸗
grund treten — bis die Einung selbst nur noch ein Ausdruck
heimisch-kolonialer, lübischer Interessen war und damit reif
wurde, durch eine Organisation der Heimat selbst unter Lei⸗
tung Lübecks ersetzt zu werden. Indem dieser Ersatz eintrat,
entstanden die Anfänge der großen deutschen Hanse.
Aber nicht so leicht war dies Ziel zu erfassen, und erst
gegen Schluß des 18. Jahrhunderts ist es erreicht. Außer den
Handelsstädten waren auch deutsche Küstenstaaten an der Ostsee
entstanden, so Holstein, Mecklenburg und teilweis Pommern, und
unter den nordischen Reichen war Dänemark vor allem Gegner
—————— —
Vagl. Band III S. 347, 864 f.