Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 151 
mußten in ihrer bisherigen Unthätigkeit verharren. Indes 
gerade hier ergab sich um die Wende des 18. und 14. Jahr— 
hunderts ein verhängnisvoller Wechsel. 
Die norddeutsche und vornehmlich nordostdeutsche Geschichte 
vom 183. Jahrhundert ab ist nicht zu verstehen ohne ständige 
Berücksichtigung wenigstens aller germanischen Ostseemächte. 
Wie es eine einzige Ostseelandschaft giebt, die auf der germa— 
nischen Seite des Meeres von den Granitkuppen des Mälar 
über den Sko Schwedens und die Buchenwälder des dänischen 
Seelands bis zu den Hügeln Holsteins und Mecklenburgs nur 
einen Typus aufweist, wenn auch in verschiedenartiger Abart 
vom Nordisch-Heroischen bis zur Idylle des Keller- und Uglei— 
sees, so sind auch die politischen Mächte dieser Westseite bei 
allen Unterschieden innerlich wesensgleich. Sieht man selbst 
von der verwandtschaftlich gleichmäßigen nationalen Grundlage 
ab, so sind sie alle auf dieselbe weite Daseinsmöglichkeit hin— 
gewiesen, auf den Verkehr der Ostsee. Mecklenburg mit seinem 
Hinterland Brandenburg schaut ebenso wie Schweden nur auf 
dies eine Meer, und Dänemarks und Holsteins historisches Ant⸗ 
litz ist nicht minder dieser Seite zugewandt, denn ihre Westküsten 
sind hafenlos, und noch heute ist die Nordsee einsam zwischen 
Helgoland und den Wegen, welche von den ins Skagerack ein⸗ 
segelnden Holland- und Englandfahrern genommen werden. 
Sollten nun die fürstlichen Gewalten germanischen Cha— 
rakters, welche die Ostsee umgrenzten, den kommerziellen Auf—⸗ 
schwung der Kolonialstädte unbesehens zu einem politischen 
werden lassen? Es war um so weniger denkbar, als sie um die 
Wende des 18. und 14. Jahrhunderts wenigstens teilweis 
Keime neuen Fortschrittes entwickelten. 
Zwar die Reiche der skandinavischen Halbinsel griffen zu— 
nächst noch wenig in die gemeinsame Entwicklung ein. Wohl 
aber galt das von Vänemark. Hier hatten schon die Zeiten 
Waldemars des Großen bekundet!, was das kleine Land unter 
energischer Zusammenfassung seiner Kräfte nach einer Seite hin 
Vgl. Band DI S. 272 f., 892 f.
	        
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