Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 171 
Reiches zu melden weiß, teilt doch mit, daß der Schwabenbund 
veranlaßt wurde durch en wys burgermester in der stad to 
Ulmen, de da ys dat hoved van den steden und van den 
landen. 
In der That hat das städtisch-bürgerliche Element politisch 
im ganzen Verlaufe unserer Geschichte wohl zu keiner Zeit eine 
eigenartigere, selbständigere Stellung eingenommen, als um die 
Wende des dritten und letzten Viertels des 14. Jahrhunderts: 
wenn irgendwann, so hatte am ehesten damals Deutschland 
Aussicht, republikanisch zu werden. Freilich ist es dazu nicht 
gekommen. In harten Kämpfen, die in Süddeutschland vor⸗ 
nehmlich die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts füllen, sich im 
allgemeinen aber noch bis über die Mitte des 15. Jahrhunderts 
hinziehen, hat das Fürstentum die städtischen Republiken über⸗ 
wunden. Seitdem bestand darüber kein Zweifel mehr, daß die 
Zukunft der Nation in absehbaren Jahrhunderten monarchisch 
sein werde. 
Was aber vom Fürstentum nicht besiegt, seiner ganzen 
Anlage nach von ihm nicht beseitigt werden konnte, das ist die 
bürgerliche, die primitiv geldwirtschaftliche Kultur jener Zeit. 
Sie herrschte festgewurzelt in all den Kreisen, die sich zu den 
führenden Schichten des Zeitalters rechneten, mochten sie Bürger 
sein oder nicht; sie war auch die Kultur der Fürsten und ihrer 
Höfe, wie sie noch dem 16. Jahrhundert die Signatur gegeben 
hat; und von ihr gilt gegenüber den Fürsten das Wort, daß 
auch Besiegte den Siegern Gesetze zu geben imstande sind.
	        
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