Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 177
kampflos zu weichen? Ja waren sie auch nur psychologisch in der
Lage, sich mit dem neuen, im Rat verkörperten Element großkauf⸗
männischen Bürgertums zu verständigen? Ihre Stadtverwaltung
sah jetzt auf mehr als ein halbes Dutzend Generationen erfolg—
reicher Thätigkeit zurück; so lange hatte sie sich in den Formen
ministerialischer, halb militärischer Beamtenthätigkeit bewegt!.
Die Überlieferung innerhalb einer solchen Verwaltung war
nicht geeignet, eine rasche Aussöhnung mit dem demokratischen,
bürgerlichen Element herbeizuführen. Zudem: indem man die
Formen dieser Verwaltung gegen die empordrängende bürger⸗
liche Bewegung beibehalten hatte, war die Verwaltung von
selbst bereits unzweckmäßig geworden, hatte sich zurückgezogen
auf die bloßen Interessen des Stadtherrn und sich dadurch
ins Unrecht gesetzt gegenüber jeder künftigen Entwicklung.
Schon im 12. Jahrhundert erscheint deshalb die Herrschaft der
Fürsten in den Städten nicht so sehr von eindringlicher Für⸗
sorge für die Weiterentwicklung der Beherrschten bestimmt, als
vom finanziellen Interesse an hergebrachten Einkünften.
Unter diesen Umständen waren die Tage der alten Stadt—
herrschaften gezählt. Und nur in der geringeren Anzahl der
Fälle fanden die Stadtherren noch den Entschluß, dem Rate
ernstlich und hartnäckigen Kampfes die Leitung der Stadt zu
bestreiten. So namentlich fast während des ganzen 13. Jahr—
hunderts in Köln und Straßburg. Hier kam es darum zu einer
in Sturm und Not dramatisch bewegten Geschichte: hier liegen die
heroischen Zeiten der altbürgerlichen Entwickelung, und dichterisch
tönen uns noch heute aus ihnen Lieb' und Leid, Treue und
Verrat, kurz alle großen sittlichen Motive mittelalterlichen
Lebens wieder. Freilich: wie verschieden schon ist dies Helden—
zeitalter der emporkommenden Stadtwirtschaft von demjenigen
der früheren, naturalwirtschaftlichen Periodel Damals die
Tage der Helden des alten Epos, des reckenhaften Hagen, des
goldlockigen Sigfrid: jetzt dagegen bürgerliche Kriege, von
mS. Band III S. 45 f.
Lamprecht, Deutsche Geschichte IV.