Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 189 
zeichnend für ihn ist, daß sich die Beflissenen des gleichen 
Handwerks der Regel nach in einer Lebensgemeinschaft zu— 
sammenfinden, die ideell in dem Kult eines gemeinsamen 
Heiligen gipfelt und materiell bezweckt, den Wettbewerb unter 
den Genossen zur Erzielung möglichst gleichen Gewinnes zu 
regeln, die lokalen Kunden an die Erwerbsthätigkeit aller zu 
fesseln und im Falle besonders kostbarer Handwerksvorrichtungen 
für deren gemeinsame Beschaffung, für Walkmühlen z. B., für 
Bleichen, Färbereien, Tuchrahmen u. dergl. zu sorgen. Dabei 
sind die Verbände an sich noch lose und faltenreich. Die 
Arbeitsfelder der einzelnen Zünfte sind noch nicht unverrückbar 
abgegrenzt, es ist noch kein bestimmter Lehrgang zur Erlernung 
der handwerklichen Technik vorgeschrieben, es giebt noch ge— 
legentlich Leute in jeder Zunft, die überhaupt dem Handwerk 
ferne stehen; jede frische und frohe Kraft ist zur Aufnahme 
noch willkommen, der Unterschied von arm und reich ist wenig 
entwickelt, man fußt nur auf der Verwertung der persön⸗ 
lichen Arbeitskraft. Zugleich hält sich die Zunft noch voll⸗ 
kommen fern von jeder Tendenz der Arbeitsvereinigung, die 
eine Zerlegung der einzelnen Arbeitsmanipulationen in ver— 
schiedene Teile und die Vergebung dieser Teile an die einzelnen 
Zunftgenossen erfordert hätte: sie ist keineswegs eine Organi⸗ 
sation der technischen Arbeit; weit ist sie entfernt von der indi⸗ 
bidualisierenden Arbeitsteilung der modernen Fabrik und den 
Idealen des gegenwärtigen Kommunismus: sie läßt jedem 
Genossen die ganze Arbeit. Dafür bindet sie aber andrerseits 
den Genossen mit seinem ganzen Lebensinhalt an die Ver⸗ 
einigung: er hat in ihr mit all seinen Interessen, nicht bloß 
mit den gewerblichen, aufzugehen; es ist ein Bund auf Leben 
und Sterben. So ist die Zunft, wie die Gilde und die Mark— 
genossenschaft, zwar eine wirtschaftliche Genossenschaft, aber mit 
dem ausgesprochensten Zwecke allgemeiner Lebensfürsorge für 
alle, die ihr zugehören. 
Indes von diesen genossenschaftlichen Bildungen umfaßte 
nur die Markgenossenschaft ihrer Verbreitung nach grundsätzlich 
das ganze Volk: sie war das Erzeugnis von Zeitaltern mangelnder
	        
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