Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 191
So erhielten die Zunfte für ihre Statuten die Billigung
der Stadtherrschaft und für die polizeiliche und rechtliche Durch—
führung derselben das Privilegium öffentlicher Zwangsgewalt;
so vermochten sie sich als Gewerbepolizeien und Gewerbegerichte
der verschiedenen Handwerke zu konstituieren; mit Recht bemerkt
daher die Rynesbercher Chronik von Bremen zum Jahre 1273:
in der selvon tyt wart den amten (d. h. Zünften) von dem
rate geven ere eghene gherichte. Eine solche Umformung,
die Ausstattung der Zünfte mit öffentlicher Gewalt, ihre Ver—
wandlung zu gleichsam offiziösen Körperschaften, war nicht
möglich, ohne daß jeder Zunft zugleich alle Arbeiter unterstellt
wurden, die gleichen Handwerks mit ihr waren. Denn wie
hätte ein gewerbliches Gericht nach mittelalterlicher Anschauung
iber jemand abgehalten werden können, der nicht Genosse der
urteilenden Gerichtsgemeinde war? So ergab sich aus der
Verleihung des Bannes an die Zunft als Gewerbegerichts—
gemeinde ohne weiteres der Zunftzwang, die Notwendigkeit,
daß alle Handwerker gleicher Bethätigung in derselben Stadt
auch der Zunft ihres Gewerbes angehörten.
Welche Umformungen aber mußten nun weiterhin infolge
dieses Zunftzwangs eintreten! Jetzt war die Gewerbsgenossen—
schaft zwar nicht generell, wie die alte Markgenossenschaft, aber
doch für die Berufsgenossen Zwangsgemeinde; sie hatte öffent⸗
lichen Charakter; sie war damit befähigt, auch andere öffent—
liche Aufgaben außer der Gewerbegerichtsbarkeit zu übernehmen.
Es war eine Wandlung, die den Zünften über kurz oder lang
eine Rolle in der Weiterentwicklung der städtischen Verfassung
zuwies: um so mehr, je mehr sie an Zahl ihrer Mitglieder
wuchsen!, — und um so rascher, je mehr sich die patrizischen
Geschlechter schon um die Wende des 183. und 14. Jahrhunderts
Allgemeinere Zahlen stehen freilich einstweilen erst für spätere
Zeiten zu Gebote. In Frankfurt sind nach Bücher auf 1000 männliche
Personen im Gewerbe beschäftigt 1387: 514, 1875: 867 Personen. — In
Bent, Brügge, Brüssel, Köln schwankt die Zahl der Zünfte im 14. Jahr—
hundert zwischen 50 und 60. In Jeperen wurden im 14. Jahrhundert
ährlich bis zu 89 000 Stück Tuch gebleit (Vandenpeereboom, Numis-
matique yproise S. 328 ff.).