Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 191 
So erhielten die Zunfte für ihre Statuten die Billigung 
der Stadtherrschaft und für die polizeiliche und rechtliche Durch— 
führung derselben das Privilegium öffentlicher Zwangsgewalt; 
so vermochten sie sich als Gewerbepolizeien und Gewerbegerichte 
der verschiedenen Handwerke zu konstituieren; mit Recht bemerkt 
daher die Rynesbercher Chronik von Bremen zum Jahre 1273: 
in der selvon tyt wart den amten (d. h. Zünften) von dem 
rate geven ere eghene gherichte. Eine solche Umformung, 
die Ausstattung der Zünfte mit öffentlicher Gewalt, ihre Ver— 
wandlung zu gleichsam offiziösen Körperschaften, war nicht 
möglich, ohne daß jeder Zunft zugleich alle Arbeiter unterstellt 
wurden, die gleichen Handwerks mit ihr waren. Denn wie 
hätte ein gewerbliches Gericht nach mittelalterlicher Anschauung 
iber jemand abgehalten werden können, der nicht Genosse der 
urteilenden Gerichtsgemeinde war? So ergab sich aus der 
Verleihung des Bannes an die Zunft als Gewerbegerichts— 
gemeinde ohne weiteres der Zunftzwang, die Notwendigkeit, 
daß alle Handwerker gleicher Bethätigung in derselben Stadt 
auch der Zunft ihres Gewerbes angehörten. 
Welche Umformungen aber mußten nun weiterhin infolge 
dieses Zunftzwangs eintreten! Jetzt war die Gewerbsgenossen— 
schaft zwar nicht generell, wie die alte Markgenossenschaft, aber 
doch für die Berufsgenossen Zwangsgemeinde; sie hatte öffent⸗ 
lichen Charakter; sie war damit befähigt, auch andere öffent— 
liche Aufgaben außer der Gewerbegerichtsbarkeit zu übernehmen. 
Es war eine Wandlung, die den Zünften über kurz oder lang 
eine Rolle in der Weiterentwicklung der städtischen Verfassung 
zuwies: um so mehr, je mehr sie an Zahl ihrer Mitglieder 
wuchsen!, — und um so rascher, je mehr sich die patrizischen 
Geschlechter schon um die Wende des 183. und 14. Jahrhunderts 
Allgemeinere Zahlen stehen freilich einstweilen erst für spätere 
Zeiten zu Gebote. In Frankfurt sind nach Bücher auf 1000 männliche 
Personen im Gewerbe beschäftigt 1387: 514, 1875: 867 Personen. — In 
Bent, Brügge, Brüssel, Köln schwankt die Zahl der Zünfte im 14. Jahr— 
hundert zwischen 50 und 60. In Jeperen wurden im 14. Jahrhundert 
ährlich bis zu 89 000 Stück Tuch gebleit (Vandenpeereboom, Numis- 
matique yproise S. 328 ff.).
	        
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