194 J Zwolftes Buch. Erstes Kapitel
genossen erst zu einem völlig selbstsichern Stande, wurde die
Alasse der Gewerbtreibenden erst sozial vollkommen begründet.
So mußten sie auch zur sozialen Geltung zu gelangen
suchen. Ihr neues Eigen aus Arbeitsüberschuß, wie es frei⸗—
menschliche Schöpfung war, wohlerrungen, ein Erzeugnis ver—
dienstlichen Schweißes, mußte alsbald in Gegensatz geraten zu dem
hisherigen Eigentum aus Grundeigen, das einer jeden auf seine
Ausbeutung verwandten Arbeitskraft übermächtig entgegengetreten
war und sie verdinglicht, unpersönlich, hörig gemacht hatte: das
Eigen aus Arbeitsüberschuß mußte den Zünften den Genuß der
Freiheit entgegenbringen, sie auffordern, ihre persönliche Selb—
ständigkeit zu erringen und zu befestigen. Möglich war das inner⸗
halb des genossenschaftlichen Lebens nur durch Entwicklung be—
sonderer Ehrbegriffe des Berufes, durch Ansprüche auch äußer—
licher Ehrung, durch Ausschluß geringerer Elemente aus der
Zunft, durch strenge Zucht im Innern.
In der That vereinten sich diese mannigfachen Antriebe
zu einer weiteren Entwicklung der Zunft; nur in einem solchen
Ausbau der zünftlerischen Institutionen war der sichere soziale
Ausdruck der neu errungenen wirtschaftlichen Bedeutung zu
erwarten.
Von hier aus wurde vor allem die Personalverfassung der
Zunft endgültig gestaltet. Hatte die Markgenossenschaft ohne
festere Organisation in dieser Hinsicht, ja ohne sichere Spitze
und ohne regelmäßige finanzielle Grundlage dahingelebt, hatte
die Ordnung ihrer Beschlußfassung so geschwankt, daß selbst das
Mehrheitsrecht bei der Abstimmung lange Zweifeln unterlegen
blieb: alles Formen des älteren deutschen Genossenschaftslebens,
die auch nicht ohne Einfluß auf die Entwicklung der ältesten
Verfassung der Zünfte gewesen sein können: so sehen wir jetzt
in den Zünften überall ein regelmüßiges, aus den Zunftgenossen
selbst gewähltes Oberhaupt auftreten; und wir finden eine gemein—
same Kasse und einen geordneten Haushalt, sowie die Herrschaft des
Grundsatzes der Mehrheit. Es sind die ersten rein geschäftsmäßig
geordneten Formen genossenschaftlicher Selbstverwaltung auf
deutschem Boden; es ist ein Fortschritt von allgemeiner Bedeutung.