Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Soziale und politische Entwicklung des Bürgertums. 195 
Dem entspricht es, wenn auch in den Familien der Zunft— 
genossen, den Lebenskreisen also, die von der Zunft in mancher 
Hinsicht, sozial, wie wirtschaftlich und geistig abhängig waren, 
eine bestimmtere Ordnung des Daseins einsetzt. Die Lehrlinge 
und Gesellen werden in die Familie des Meisters aufgenommen; 
sie werden volle Mitglieder dieser, und der Meister wird ihr 
Vormund und väterlicher Herr. Darum gelten auch für die 
Gesellen, obwohl sie in der Verwaltung der Zunft fast noch 
gleichberechtigt neben den Meistern stehen, doch die bindendsten 
häuslichen Vorschriften: sie werden bestraft, wenn sie sich über— 
nehmen, sie dürfen nicht an öffentlichen Orten spielen, sie sind 
die abendliche Hausstunde des Meisters einzuhalten verpflichtet. 
Aber auch in der Sicherung ihrer äußeren Existenz sind sie das 
Ingesinde des Meisters; sie werden von ihm unterstützt und 
gepflegt in Krankheit und Armut. Und hier ist der Punkt, wo 
die Zunft selbst in das Schicksal der Familie sichernd eingreift: 
sie hat ihr Hospital oder wenigstens einige Hospitalbetten für 
Familienkranke, und sie versorgt die Witwen ihrer Meister, in— 
dem sie sie ermächtigt, das Handwerk des Verstorbenen fortzusetzen. 
Es sind wohlthätige Ausflüsse jener strengen Zunftordnung, 
die im genossenschaftlichen Leben der Zunftbrüder noch viel 
mehr Geltung gewann. Hier wurde alles gethan, um die 
wirtschaftliche Gleichheit der einzelnen Gewerbegenossen trotz ver— 
schiedenartig entwickelten Arbeitskapitals weiter zu erhalten; ein 
Normalarbeitstag wurde festgesetzt, dessen Beginn und Ende 
die städtische Glocke verkündete, die Nachtarbeit ward untersagt, 
der Lohn der unselbständigen Genossen durch Taxe festgelegt, die 
Höhe der Produktion normiert, sogar die Reklame geregelt. Und 
wie man für sich im Innern der Zunft sorgte, so sorgte man 
auch für die Ehre der Zunft nach außen durch die genauesten 
Bestimmungen über die Qualität der Ware. Darum mußten 
die Werkstätten nach der Straße zu liegen zu öffentlicher Kon— 
trolle der Arbeit, darum mußte jede Vermischung von Rohstoffen 
unterbleiben, und keine Arbeit durfte begonnen werden, bevor 
die frühere fertig vorlag. 
Auf diesem Gebiete wahrte die Zukunft, indem sie ihre 
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