200 Zwolftes Buch. Erstes Kapitel.
will erst 1482 festgestellt. Die Kämpfe aber, die zu ihm
führten, waren bald maßvoll, bald wild und grausam, und ge—
legentlich forderte die Erbitterung von den streitenden Par—
teien furchtbare Opfer. Im Jahr 1302 wurden zu Magde—
burg zehn Altermänner der Zünfte lebendig verbrannt, 1380
wurden zu Jeperen 400 Personen verbrannt, 700 Personen
in der Stadt selbst hingerichtet, 1400 nach Brügge geführt
und dort enthauptet; in Brüssel hat man um das Jahr 1305
gar einige widerspenstige Anführer lebendig begraben. Gleich—
wohl blieb der Bewegung im ganzen eine gewisse Ruhe; die
zahllosen Scheußlichkeiten der verwandten italienischen Kämpfe
wird man vergebens suchen.
Und auch die politischen Erfolge überschritten nicht ge—
wisse Grenzen, sie hielten sich fast überall gleich fern von der
extremen Demokratie der italienischen Städte wie von deren
Umschlag zur städtischen Tyrannis. Im ganzen kann man, je
nach der geringeren oder größeren Vernichtung des patrizischen
Einflusses, etwa drei typische Lösungen des Gegensatzes von
Geschlechterverfassung und zünftlerischen Forderungen unter—
scheiden. Die vollkommenste von ihnen führt zur Begründung
einer reinen Zunftverfassung. In diesem Falle wird der Ein—
fluß der Geschlechter als solcher durchaus vernichtet und der
Rat für künftig nur den Zünften entnommen. Die Geschlechter
können politischen Einfluß nur dadurch noch in bescheidenster
Form ausüben, daß sie irgend einer Zunft beitreten. Diese
Lösung ist unter anderm das Grundprinzip der neuen Ver—⸗
fassungen von Gent und Lüttich, Braunschweig, Augsburg und
Konstanz. Weniger einschneidend erweist sich eine Anzahl ge—
mischter Verfassungen, zu denen namentlich diejenigen von
Nürnberg, Frankfurt und Löwen gehören; hier bleibt der bis—
herige patrizische Rat bestehen, wird aber mehr oder minder
eingreifend durch zünftlerische Ratsherren ergänzt. Schon jenseits
der eigentlichen Zunftbewegung in gewissem Sinne liegt endlich
eine dritte Lösung: Zünfte wie Geschlechter verschwinden als selb⸗
ständige politische Einrichtungen, sie gehen auf in größeren Wahl—