fullscreen: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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wurden bis 1922 foftenfrei geliefert. Jetzt werden für Uberweisungs- 
formulare ebenso wie für Scheckhefte die Selbstkosten berechnet. 
Für die Briefe der Postscheckkunden an die Postscheckämter wird bei Ver 
wendung der besonderen (gelben) Briefumschläge eine Gebühr von 5 Rpf. 
berechnet. Die Sendungen der Postscheckämter und Postanstalten an die 
Kontoinhaber werden portofrei befördert. 
Die Zahl der Inhaber eines Postscheckkontos betrug am 1. Januar 1927: 
893 000 (am 1. Januar 1926: 857 000), ihr Guthaben im Jahresdurch 
schnitt 572 Millionen RM (1925: 672 Millionen RM). Der Gesamtumsatz 
betrug 1926 rund 114,8 Milliarden RM (1925: 110,8 Milliarden RM); 
das durchschnittliche Guthaben eines Postscheckknnden rund 668 RM. Von 
dem Umsatz wurden 90,8 Milliarden RM (1925: 87 Milliarden RM), das 
sind 79 /, bargeldlos abgewickelt. 
Nach Mitteilungen der Reichspost ist der Postscheckverkehr für sie un 
rentabel, d. h. die aufkommenden Gebühren und Zinsen reichen trotz 
erheblicher Vereinfachung und Mechanisierung des Betriebs zur Deckung 
der Selbstkosten nicht mehr aus; die jährliche Unterbilanz schätzt die Post 
auf 16 Millionen RM. 
Nach den Beschlüssen des Verwaltungsrates der Deutschen Neichspost vom 
6. Februar 1925 werden die Postscheckgelder wie folgt angelegt: Ein Bestand 
von durchschnittlich 30 Millionen RM wird auf dem Reichsbankgirokonto 
der Generalpostkasse gehalten. Von den übrigen verfügbaren Geldern wird 
mindestens Vs zum Ankauf von reichsbankfähigen Wechseln — dieser 
Ankauf erfolgt durch Vermittlung der Reichsbank — verwendet. Die An 
lage des Rests erfolgt in festverzinslichen, reichsbankloinbardfähigcn Wert 
papieren oder in öffentlichen Anleihen odex in Reichsschatzwechseln oder in 
Darlehen an Staatsbanken, an das Reich oder die Länder. 
5. Papiergeld und Banknoten. 
Nach dem populären Sprachgebrauch pflegt man unterschiedslos mit 
dem Namen „Papiergeld" alle aus Papier hergestellten Ersatzmittel des 
Geldes, deren man sich statt des Metallgeldes bedient, zu bezeichnen. 
Ökonomisch und rechtlich betrachtet gibt es sehr verschiedene Arten des 
Papiergeldes (das Wort im weiteren Sinne gebraucht). Zunächst — wir 
folgen in der Hauptsache der Einteilung, wie sie Adolph Wagner im 
„Buch des Kaufmanns" gegeben hat — ist zu unterscheiden:
	        
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