Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

206 Swölftes Buch. Erstes Kapitel. 
alis dem kaiser das reich. Zum sichtbaren Ausdruck aber 
gelangte die Verschiedenheit der städtischen Rechtsbildung von 
der ländlichen in der Entwicklung eines Rechtszuges von den 
meisten Kleinstädten an den Oberhof einer Großstadt, etwa Achens 
oder Dortmunds, Magdeburgs oder Lübecks, Freiburgs oder Wiens: 
dieser entzog nun auch die kleineren Städte in einer wichtigen 
Hinsicht der förmlichen Einordnung in die jetzt eben zu voller 
Strenge erwachsenden Verbände der Territorien im Reiche. 
Und auch dem Reiche selbst ordneten sich die Großstädte 
nur in äußerlichen Beziehungen noch unter. Namentlich die 
Kategorie der Reichsstädte selbst muß seit der zweiten Hälfte 
des 13. Jahrhunderts mindestens als halbsouverän gelten; hier 
waren alle Verkehrsregale sowie sonstige Hoheitsrechte in den 
Händen der Bürger, nicht minder beauspruchten diese das 
Bündnis- und Fehderecht, und nur Huldigung, Heerfahrt und 
Steuer wurden dem Könige noch geschuldet. In die gleichen 
Rechte aber traten mit dem 14. Jahrhundert auch die hervor— 
ragendsten Hansestädte und die großen, zu Reichsstädten emanzi⸗ 
pierten Bischofsstädte, die sogenannten Freistädte Magdeburg, 
Regensburg und Augsburg, Köln, Mainz, Worms, Speier, 
Straßburg, Basel und Konstanz. Nur die unbedingte An— 
erkennung ihrer Reichsstandschaft fehlte ihnen noch, und sie 
glichen staatsrechtlich vollkommen den Territorien. 
Und längst schon hatten sie unter sich ein gleichsam in 
städtischen Enklaven sich ausdehnendes Wirtschaftsgebiet geschaffen, 
das durch den Abschluß einer Reihe zwischenstädtischer Verträge 
zu annähernd gleicher freier Entfaltung gelangt war. 
Die mittelalterliche Stadt bildete an sich ursprünglich einen 
vollkommen abgeschlossenen Wirtschaftskörper, der seine Be— 
dürfnisse möglichst in eiguer Produktion zu decken suchte und 
mithin nach außen zur Schutzzollpolitik neigte, soweit irgend 
der freie Strom des Handels es zuließ. Ein hartnäckiges Fest— 
halten an dieser Politik hätte nun freilich zur völligen Isolierung 
der einzelnen Städte und damit zu ihrem Ruin führen müssen. 
Dieser Entwicklungsgang, wie er z. B. in England eintrat, 
wurde auf deutschem Boden dadurch vermieden, daß sich die
	        
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