Elftes Buch. Erstes Kapitel.
die ottonische Renaissance von neuem zur alten Sicherheit zu
beleben gesucht. Der ottonischen Renaissance folgt keine weitere
politische, von oben her veranlaßte Renaissance: bezeichnend
genug: die antike Staatsidee des Imperiums begann mit dem
Eingang des 11. Jahrhunderts zu verblassen.
Verwandt war das Schicksal der antiken Staatsidee, soweit
sie in der Kirche fortlebte, wenn es sich auch in ganz andern
Folgeerscheinungen auswirkte. Noch im 8. und 9. Jahrhundert
hatte die Kirchenverfassung der alten Episkopalzeit insoweit be—
standen, als römische Verwaltungstradition und römische Rechts—
auffassung in Verbindung mit dem Empfinden galten, daß man,
um diese aufrecht zu erhalten, vor allem das Auseinanderfallen
des mitteleuropäischen Großstaates, jetzt der Karlinge, verhindern
müsse. Es war ein Gedanke gewesen zum Heile der Einheit der
deutschen Stämme. Indes diese Auffassung schwand im Laufe
des 10. und 11. Jahrhunderts. Während auf der einen Seite
die Bischöfe den Kaisern deutscher Nation noch eifrig in der
Verwaltung des deutschen wie italienischen Reiches zur Hand
gingen, entwickelten sich andererseits in den Tiefen der abend—
ländischen Völker, eine Folge nun wirklich herzlicher Aufnahme
des Christentums, die Anfänge einer neuen Frömmigkeit, die
ihren Ausdruck in einer veränderten Verfassung der Kirche
suchen mußten. Aus den Klöstern Lothringens wie von Cluny
her ertönte die Lehre vom Berufe der Frommen zur Welt—⸗
entsagung und Weltbeherrschung zugleich!, und sie fand Wieder⸗
hall in Rom, an den Schwellen des Grabes des heil. Petrus,
dessen Nachfolger längst die Alleinherrschaft über die Kirche be—
anspruchten. Hier nahm sie alsbald einen veräußerlichten Cha—
rakter an, der sich nicht mehr mit dem Berufe der Kirche als
einer Stütze und eines Komplements universal-weltlicher Herr—
schaft oder mit dem Gedanken eines geistlichen Primates des
römischen Bischofs vertrug, sondern vielmehr hinauslief auf
eine weltliche Theokratie des Papstes mindestens im Abend—
lsand. Das ist das Ziel, das Gregor VII. in dem Dictatus
1 S. Band IIs S. 10 f. (II1.2. S. 204 f.)