Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Elftes Buch. Erstes Kapitel. 
die ottonische Renaissance von neuem zur alten Sicherheit zu 
beleben gesucht. Der ottonischen Renaissance folgt keine weitere 
politische, von oben her veranlaßte Renaissance: bezeichnend 
genug: die antike Staatsidee des Imperiums begann mit dem 
Eingang des 11. Jahrhunderts zu verblassen. 
Verwandt war das Schicksal der antiken Staatsidee, soweit 
sie in der Kirche fortlebte, wenn es sich auch in ganz andern 
Folgeerscheinungen auswirkte. Noch im 8. und 9. Jahrhundert 
hatte die Kirchenverfassung der alten Episkopalzeit insoweit be— 
standen, als römische Verwaltungstradition und römische Rechts— 
auffassung in Verbindung mit dem Empfinden galten, daß man, 
um diese aufrecht zu erhalten, vor allem das Auseinanderfallen 
des mitteleuropäischen Großstaates, jetzt der Karlinge, verhindern 
müsse. Es war ein Gedanke gewesen zum Heile der Einheit der 
deutschen Stämme. Indes diese Auffassung schwand im Laufe 
des 10. und 11. Jahrhunderts. Während auf der einen Seite 
die Bischöfe den Kaisern deutscher Nation noch eifrig in der 
Verwaltung des deutschen wie italienischen Reiches zur Hand 
gingen, entwickelten sich andererseits in den Tiefen der abend— 
ländischen Völker, eine Folge nun wirklich herzlicher Aufnahme 
des Christentums, die Anfänge einer neuen Frömmigkeit, die 
ihren Ausdruck in einer veränderten Verfassung der Kirche 
suchen mußten. Aus den Klöstern Lothringens wie von Cluny 
her ertönte die Lehre vom Berufe der Frommen zur Welt—⸗ 
entsagung und Weltbeherrschung zugleich!, und sie fand Wieder⸗ 
hall in Rom, an den Schwellen des Grabes des heil. Petrus, 
dessen Nachfolger längst die Alleinherrschaft über die Kirche be— 
anspruchten. Hier nahm sie alsbald einen veräußerlichten Cha— 
rakter an, der sich nicht mehr mit dem Berufe der Kirche als 
einer Stütze und eines Komplements universal-weltlicher Herr— 
schaft oder mit dem Gedanken eines geistlichen Primates des 
römischen Bischofs vertrug, sondern vielmehr hinauslief auf 
eine weltliche Theokratie des Papstes mindestens im Abend— 
lsand. Das ist das Ziel, das Gregor VII. in dem Dictatus 
1 S. Band IIs S. 10 f. (II1.2. S. 204 f.)
	        
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