Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Zwölftes Buch. Zweites Kapitel. 
jeden auf die Person gegründeten Mobiliarkredit von vornherein 
unzulässig: er war neben an dern Umständen die Veranlassung 
dazu, daß sich im Mittelalter weit früher der Immobiliarkredit 
in der Form des Rentenkaufes aus Grundstücken entwickelte 
als der Mobiliarkredit. Indes der steigende Verkehr drängte 
immer kräftiger zur Ausgestaltung von mehr mobilen Kredit⸗ 
formen. Und in der That gab es juristische, ewige Personen, 
bei denen von einem Absterben von Forderungen infolge Todes 
des Erblassers nicht die Rede sein konnte: die kirchlichen 
Institute und die städtischen Verwaltungen. Aber der Kirche 
war durch das kanonische Recht jede Fruchtbarmachung des 
Geldes verboten. So blieb nur die Stadtverwaltung übrig, 
sie wurde zum großen Banquier der Bevölkerung, der bank— 
mäßige Gewinn aus begebenem Geld wurde zur Haupteinnahme 
der Stadtkasse; in Basel ist von 1861 bis 1488 der öffent— 
liche Kredit durch die Stadt jedes Jahr in Anspruch genommen 
worden, mit Ausnahme von drei Jahren im siebenten Jahr— 
zehnt des 14. Jahrhunderts. Durch die Natur der Verhältnisse 
war somit die Gewinnziehung aus Geld, das nach menschlicher 
Voraussicht besonders sicher angelegt schien, das Privilegium 
der Stadtverwaltung in ganz anderm Sinne, als das heut⸗ 
zutage bei Staatsschuldenverwaltungen der Fall ist; nur die 
große französische Rentenbegebung in der ersten Hälfte unseres 
Jahrhunderts, gestützt durch die Gewohnheit des Franzosen, 
seine Ersparnisse in Rente anzulegen, erinnert an die Finanz⸗ 
politik wohl der meisten Städte des Mittelalters. 
Eine solche finanzielle Praxis, sowie die der Steuerkraft 
der Bürger angemessene, wenn auch nach unseren Vorstellungen 
ungemein hohe indirekte Besteuerung stellten der städtischen Politik 
gegenüber Fürsten und Reich Mittel zur Verfügung, die sich 
freilich aus der geringen Bevölkerungsziffer nicht erraten lassen; 
größere Städte wie Basel vermochten eigene Heere aufzustellen. 
Erinnert man sich nun zugleich, wie die jeweilig modernsten 
wirtschaftlichen Machtmittel auf politischem Gebiete stets einen 
über ihre innere Bedeutung hinausreichenden Erfolg eben schon
	        
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