Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschafi. 247
das die Hausherrlichkeit des Mannes zu verstärken geeignet
war. Dazu die außerordentlich hohe Kinderzahl wenigstens in
den vornehmen Familienn; der Nürnberger Ulman Stromer
erzählt, sein Vater habe lebend achtzehn Kinder hinterlassen,
sein Großvater fünfzehn, sein Urgroßvater dreizehn; er selbst
hatte neun Kinder, und seine Schwester, mit fünfzehn Jahren
berheiratet, gebar deren bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahre
acht. Wie war bei solchen Zahlen und in der Hast des wirt⸗
schaftlichen Treibens der Zeit an eine geistig kraftvoll indivi⸗
zuͤalisierende Erziehung zu denken! Selbst die leibliche Pflege
ließ zu wünschen. Auch der vornehme Bürger des 14. Jahr⸗
hunderts war nach dem Zeugnis der Miniaturen körperlich
nicht gut entwickelt; dürre Beine trugen einen stark hervor—
relenden Bauch und eine magere Brust, und Runzeln bedeckten
das Gesicht schon in den Jahren früher Manneszeit.
Kein Wunder, daß dies Geschlecht auch in der Geselligkeit
noch keine vermannigfaltigende und vergeistigende Lösung seiner
nach unseren Begriffen noch immer höchst begrenzten Interessen
fand. Auch hier herrschte Regel und Zwang, Gebundenheit des
Auftretens und Enge des Gesichtskreises. Noch gab es keine
freigewählte, von geistigen Momenten getragene Gemeinschaft;
die Form der Gesellschaft war die Genossenschaft und die feine
Art geselligen Benehmens der Dienst.
Der genossenschaftliche Gedanke ist ein uralt deutscher;
felbst die Götterz,, Riesen- und Zwergenwelt des germanischen
Glaubens, wie die Märtyrer- und Bekennerinnenscharen der
deutschen Legenden sind genossenschaftlich organisiert. Niemals
aber gab es wohl auf engem Raume so viele Genossenschaften
gebeneinander, als in der Stadt des späteren Mittelalters;
unzählig wuchsen fie empor, wie die heutigen Vereine, und alle
Kreise des Lebens umfaßten sie. Schon die geistlichen Brüder⸗
schaften in ihren verschiedenen Formen schlossen einen großen Teil
der städtischen Einwohner in sich. Die cluniacensische und hir⸗
Zur Durchschnittsfamilie s. Lamprecht im Archiv für soziale Ge—
etzgebung und Statistik, 1, 492 ff.