Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

279 Zwölftes Buch. Drittes Kapitel. 
sinnlicher Einbildung und pathologischen Zuständen des Körpers 
ausartet, so entspricht es dennoch dem Wesen der deutschen Frau 
mehr, als das unsittliche Verhältnis der ritterlichen Ehefrau 
in der Stauferzeit zum Sänger ihrer Schönheit und ihrer 
Reize. Da spielen wohl verzückte Frauen mütterlich mit dem 
Jesuskind; es muß an ihrem Bette in der Wiege liegen, sie 
nähren es, ja sie fühlen sich mit ihm schwanger. Und gleich 
sehnendes Verlangen treibt sie zum Gekreuzigten, sie wollen 
ihn küssen und umarmen, und sie tragen seinen Namen auf 
ihr Herz gepreßt und auf ihre Brüste. 
Solche Erscheinungen waren nicht vereinzelt. Weithin 
über ganz Deutschland mit Ausnahme des Kolonisations⸗ 
gebietes erstreckte sich vom Rhein her die mystische Bewegung 
seit den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts; zumal die 
Dominikanerklöster waren ihre Mittelpunkte, doch auch die 
Minoriten nahmen an ihr teil. Neben den engsten Freundes⸗ 
verkehr trat dabei ein ausgedehnter Briefwechsel; es ist das 
erste Mal, sehen wir von den spärlichen Minnebriefen der 
Ritterzeit ab, daß der deutsche Brief sich dem vollen Anliegen 
des Herzens und strömend sentimentaler Mitteilung öffnete. 
Schon im dritten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts erregte 
diese Bewegung die ängstliche Aufmerksamkeit der kirchlichen 
Obern. War sie dogmatisch zulässig? Jedenfalls griff sie ein 
in die seelsorgerischen Privilegien des Klerus. So ward dem 
Meister Eckart schon im Jahre 1326 der Prozeß gemacht, wenn 
auch erst 1329, zwei Jahre nach seinem Tode, einzelne Sätze 
seiner Lehre amtlich verdammt wurden, und auch Suso galt 
als verdächtig, das Land mit ketzerischem Unflat zu beschmutzen!. 
Nach der Mitte des Jahrhunderts aber ward die Inquisition 
durch Karl IV. energisch gefördert?, und mit den Begharden, 
gegen die man energisch vorging, traf man auch die reine 
Mystik, ihre klassische Litteratur und ihre Vertreter. 
Freilich: die Früchte der Bewegung waren längst ge— 
1 Harnack a. a. O. S. 882, Anmerkung 1. 
e PFredericq, Corpus documentorum inquisitionis haereticae pra— 
ritatis Neerlandicae J (1889) 208 ff.
	        
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