fullscreen: Die Sozialversicherung in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

Das Sterbegeld gelangt zur Auszahlung im ‚Fall des Ablebens des 
Versicherten, als auch beim Ableben eines von ihm versorgten Familien. 
mitglieds, Die Höhe der Unterstützung wird mit Rücksicht auf die Un- 
kosten der weltlichen Beerdigung in der betreffenden Gegend festgesetzt 
doch darf sie nicht den ortsüblichen monatlichen Durchschnittslohn 
übersteigen, 
d) Invaliden-Versicherung. 
Laut dem Arbeitskodex und den entsprechenden. ergänzenden Be- 
stimmungen erstreckt sich die Invalidenversicherung auf sämtliche Per- 
sonen, die für Lohn gearbeitet und ihre Arbeitsfähigkeit durch Krank- 
heit oder Unfall (ohne Rücksicht auf die Dauer des Lohnarbeitsver- 
hältnisses) oder auch infolge hohen Alters eingebüßt haben, sofern sie 
im letzteren Falle 8 Jahre Lohnarbeit hinter sich haben. Anspruch: auf 
Invalidenunterstützung haben nicht nur „neue‘“ Invaliden,‘ sondern auch 
Arbeitsinvaliden, die noch vor dem. Fall des Zarismus ihre Arbeitsfähigkeit 
eingebüßt haben, wenn sie mindestens acht Jahre in Lohnarbeit ge- 
standen und nicht später als Ende 1920 :eine entsprechende Forderung 
eingereicht haben, ; 
Die Höhe der Invalidenunterstützung ist mit Rücksicht auf den Grad 
der Arbeitsunfähigkeit festgesetzt, wobei die in Versicherungsorgani- 
sationen übliche prozentuale Ausrechnung der‘ Arbeitsunfähigkeit von 
der sowjetistischen Gesetzgebung verworfen wird. Die dabei zur An 
wendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen: sehen 6 Gruppen von 
Invaliden vor: 
l. Gruppe: Invaliden, die nicht nur arbeitsunfähig sind, sondern auch 
fremder Hilfe bedürfen (Paralytiker, vollständig Blinde usw.). 
11, Gruppe: Invaliden, die zwar ‚zu keinerlei Arbeit fähig sind, doch 
zur Erledigung ihrer täglichen Bedürfnisse keiner fremden Hilfe be 
dürfen, 
III. Gruppe: Invaliden, die nicht nur zu ihrem früheren Beruf, son- 
dern überhaupt zu einer regelmäßigen Arbeit unfähig, doch imstande sind, 
ihren Lebensunterhalt durch nur zufällige, vorübergehende und leichte 
Arbeit zu verdienen, 
Zu den übrigen drei Gruppen gehören Invaliden mit teilweiser 
Einbuße der Arbeitsfähigkeit, die keinen Anspruch auf Invalidenrente 
haben, sondern entweder arbeiten, oder — im Fall der Arbeitslosigkeit — 
Arbeitslosenunterstützung erhalten, . e 
Die Einreihung der Invaliden in die eine oder die andere Gruppe er 
folgt im ärztlichen Sachverständigen-Büro, 
Die Unterstützungssätze für Krankheits- und Altersinva 
liden sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern sie werden von der Zen 
tralverwaltung für Sozialversicherungswesen für die‘ ganze Union be 
stimmt.
	        
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