Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Elftes Buch. Erstes Kapitel. 
sinnt wie sein Vater, setzte er schon im Jahre 1251, zwei Jahre 
vor seiner Thronbesteigung, seine Wahl zum österreichischen Her⸗ 
zoge durch; unter dem Jubel des Klerus, mit der Unterstützung 
der Bischöfe von Salzburg und Regensburg zog er in Wien ein 
und brachte den Widerspruch des Adels gegen seine Herrschaft zum 
Schweigen. Nach phantastischen Kreuzzügen ins Preußenland, die 
zur Unterwerfung Samlands unter den Orden führten, zog er 
m Jahre 1257 auf die Eroberung Bayerns aus. Bei Mühldorf 
blutig zurückgewiesen wandte er sich gegen die Ungarn, die in 
den wirren Kämpfen um den Nachlaß des österreichischen Herzogs⸗ 
———— Besitz fast ganz Steier— 
marks gebracht hatten; er besiegte sie in einem stürmischen 
Kampfe auf dem Marchfeld und fügte die Steiermark seinen 
österreichischen Besitzungen zu. Darauf wußte er den Breslauer 
Domherrn Peter auf den Bischofsstuhl von Passau, den Herzog 
Wladislaus von Schlesien auf den Erzstuhl von Salzburg zu 
bringen, sicherte sich die vogteiliche Gewalt über das Erzbistum, 
nahm Kärnten nach dem Tode Herzog Ulrichs in Besitz, er⸗ 
warb Krain — stand um das Jahr 1270 als der mächtigste 
Fürst des Ostens da mit einem Reiche, dessen Grenzen von den 
Tiefebenen Oberitaliens und den Lagunen der Adria bis über 
die schlesischen Berge reichten. 
Und dieses Reich hatte er nicht bloß zusammengefügt, er 
wollte es beherrschen. Nur lose noch hielt er die Verbindung 
mit seinem Lehnsherrn, dem deutschen Könige, aufrecht; die Be⸗ 
lehnung durch König Richard im Jahre 1262 galt nur den 
österreichischen Ländern, und Otokar ist weder persönlich zu 
ihr erschienen, noch hat er den Huldigungseid geleistet. Um so 
reger war er im Innern thätig. Hier galt es vor allem nach 
dem damals bei den fortgefchrittenen Nationen des europäischen 
Westens aufkommenden Prinzipe geldwirtschaftlichen Beamten⸗ 
tums eine reine, vom Lehnswesen und seinen dezentralisierenden 
Einflüssen losgelöste königliche Verwaltung, und in ihr ein 
unwiderstehliches Werkzeug zur Durchführung des königlichen 
Willens zu errichten. Es war ein Ziel, das in den Haupt⸗ 
ländern Böhmen und Mähren besonders leicht erreicht werden
	        
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