324 Zwölftes Buch. Viertes Kapitel.
ein gemeinsamer Mittelpunkt der Finanzverwaltung Bedürfnis.
In naturalwirtschaftlichen Zeiten hatte man so verwaltet, daß
für bestimmte regelmäßige Ausgaben bestimmte regelmäßige
Einnahmen im voraus festgesetzt wurden und sofort in diesem
Sinne Verwendung fanden, ohne daß sie die centrale Kasse
rechnerisch passierten. So waren z. B. Abgaben, welche an
eine bestimmte Kirche zum Seelenheil eines verstorbenen Fürsten
aus den Einnahmen der fürstlichen Nachkommen erflossen, ohne
weiteres von bestimmten Verpflichteten der fürstlichen Kasse
hinweg dieser Kirche überwiesen worden, so daß diese Ver—
pflichteten ihre bisher an die Kasse geleisteten Abgaben der
Kirche darbrachten, ohne auch nur noch der Kontrolle irgend einer
fürstlichen Behörde zu unterliegen. Derartige Anweisungen, wie
sie in jeder Hinsicht vorkämen, trugen nach unseren Begriffen
einen der Stiftung verwandten Charakter; sie decentralisierten
die fürstlichen Einkünfte und verhinderten jeden Überblick über
deren Umfang. Demgegenüber forderte jetzt das Eindringen
der Geldwirtschaft zur Centralisation und Kontrolle auf. Es
war eine Tendenz, der nach allen Seiten gerecht zu werden
freilich die mittelalterliche Verwaltungstechnik niemals ver—⸗
mocht hat. Noch immer blieb die Masse jener Einkünfte außer—
ordentlich groß, welche weder reell noch rechnerisch die Central⸗
stelle passierten, sondern nach dem alten Anweisungssystem für
bestimmte Zwecke festgelegt waren und demgemäß Verwendung
fanden; und noch immer wurden neue Ausgaben nach diesem
Anweisungssystem zahlreich bewilligt. Dem entsprach es, wenn
die finanziellen Lokalverwaltungen, die Kellnereien, noch immer
außerordentlich selbständig blieben und nicht so sehr als Filialen
der Centralstelle, wie vielmehr als selbständige, gleichsam nur
auf sich angewiesene Finanzstellen erschienen, die mit der Centrale
wie mit einer fremden Stelle auf Grund beiderseitigen Verkehrs
und Guthabens abrechneten. Aber dennoch war immerhin ein
Anfang zum Besseren gemacht; immerhin gab es doch schon
einen Landrentmeister am Hofe, und er besaß ein nicht unbe—
deutendes Bureau, wenn er auch gern noch in engster Fühlung
mit der Kanzlei stand, die ihn zumeist noch weit über die