Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

324 Zwölftes Buch. Viertes Kapitel. 
ein gemeinsamer Mittelpunkt der Finanzverwaltung Bedürfnis. 
In naturalwirtschaftlichen Zeiten hatte man so verwaltet, daß 
für bestimmte regelmäßige Ausgaben bestimmte regelmäßige 
Einnahmen im voraus festgesetzt wurden und sofort in diesem 
Sinne Verwendung fanden, ohne daß sie die centrale Kasse 
rechnerisch passierten. So waren z. B. Abgaben, welche an 
eine bestimmte Kirche zum Seelenheil eines verstorbenen Fürsten 
aus den Einnahmen der fürstlichen Nachkommen erflossen, ohne 
weiteres von bestimmten Verpflichteten der fürstlichen Kasse 
hinweg dieser Kirche überwiesen worden, so daß diese Ver— 
pflichteten ihre bisher an die Kasse geleisteten Abgaben der 
Kirche darbrachten, ohne auch nur noch der Kontrolle irgend einer 
fürstlichen Behörde zu unterliegen. Derartige Anweisungen, wie 
sie in jeder Hinsicht vorkämen, trugen nach unseren Begriffen 
einen der Stiftung verwandten Charakter; sie decentralisierten 
die fürstlichen Einkünfte und verhinderten jeden Überblick über 
deren Umfang. Demgegenüber forderte jetzt das Eindringen 
der Geldwirtschaft zur Centralisation und Kontrolle auf. Es 
war eine Tendenz, der nach allen Seiten gerecht zu werden 
freilich die mittelalterliche Verwaltungstechnik niemals ver—⸗ 
mocht hat. Noch immer blieb die Masse jener Einkünfte außer— 
ordentlich groß, welche weder reell noch rechnerisch die Central⸗ 
stelle passierten, sondern nach dem alten Anweisungssystem für 
bestimmte Zwecke festgelegt waren und demgemäß Verwendung 
fanden; und noch immer wurden neue Ausgaben nach diesem 
Anweisungssystem zahlreich bewilligt. Dem entsprach es, wenn 
die finanziellen Lokalverwaltungen, die Kellnereien, noch immer 
außerordentlich selbständig blieben und nicht so sehr als Filialen 
der Centralstelle, wie vielmehr als selbständige, gleichsam nur 
auf sich angewiesene Finanzstellen erschienen, die mit der Centrale 
wie mit einer fremden Stelle auf Grund beiderseitigen Verkehrs 
und Guthabens abrechneten. Aber dennoch war immerhin ein 
Anfang zum Besseren gemacht; immerhin gab es doch schon 
einen Landrentmeister am Hofe, und er besaß ein nicht unbe— 
deutendes Bureau, wenn er auch gern noch in engster Fühlung 
mit der Kanzlei stand, die ihn zumeist noch weit über die
	        
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