Fürsten und Cerritorien im späteren Mittelalter. 325
ihr zustehende Aufgabe eines Rechnungshofes hinaus beauf—
sichtigte.
Jedenfalls aber war es im Verlaufe des 15. Jahrhunderts
nicht so sehr die Aufgabe, Finanzen und Rechtspflege an der
Centralstelle weiter zu bilden, als vielmehr die allgemeine Ver—
waltung zu heben, wie sie in den Händen der geheimen Räte
lag. Es konnte nicht anders geschehen, als in der Form der
Arbeitsteilung, der Ausscheidung bestimmter Behörden für be—
stimmte Zwecke aus ihrem gemeinsamen Schoße.
Allein hier zeigten sich die größten Schwierigkeiten. Für
die Räte war der Amtscharakter noch keineswegs vollkommen
entwickelt und ausnahmslos festgehalten. Nicht selten hatten
die Fürsten persönliche Freunde oder einflußreiche Politiker
außerhalb des Territoriums zu Räten gemacht — etwa im
Sinne der heute üblichen Verleihung eines Titels. Indes da
man die bloße Titelverleihung fast noch nicht kannte, so griffen
die so Beliehenen doch gelegentlich in die Verwaltung ein und
brachten durch ihr Auftreten das reinere Amtsverhältnis der
übrigen Räte ins Schwanken. Ferner stand die Zahl der Räte
in den einzelnen Territorien noch keineswegs fest; sie schwankte
nach Lust und Laune des Fürsten. Wie hätte sich da aus ihnen
selbst heraus eine Gliederung entwickeln sollen? Nur zu einem
Vorstand hatten sie es schon früh, spätestens seit dem 14. Jahr⸗
hundert, gebracht. Wie der Kanzler an der Spitze der geistlichen
Beamten, so stand der Hofmeister an der Spitze der Räte, als
der eigentliche weltliche Minister des Landes. Allein er war
nicht so sehr Organ der Räte, wie des Fürsten: selbst wo er,
wie z. B. in Bayern, rein politische und nicht auch noch höfische
Funktionen hatte, war er zunächst doch nur persönlicher Ver⸗
treter des Fürsten gegenüber den Räten zu dessen Bequemlich⸗
keit. Hätte sich nun der Fürst einer so einfachen Verwaltung
berauben sollen zu Gunsten des Verkehrs mit einer ganzen
Anzahl von Centralstellen, außer im Fall absolut nicht mehr
zu vermeidender Notwendigkeit? Und war nicht voraus—
zusehen, daß mit der Errichtung solcher Centralstellen seine
persönliche Initiative vieles von ihrer Unmittelbarkeit und