Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 333
her, und gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde es möglich,
nicht bloß ihm, sondern sogar allen Unterthanen gegenüber die
alte Pflicht der Landesverteidigung lebensvoll zu erneuern: wie
die Prälaten, wie der Adel und die Städte, so treten die bäuer⸗
lichen Gerichtsgemeinden unter eignem Hauptmann an zu Kampf
und Verteidigung. Es sind die Anfänge jener Sonderentwicklung,
die den Tiroler Bauern die heroischen Kämpfe des Jahres 1809
ermöglicht hat.
Neben den letzten Resten der urzeitlichen Anteilnahme des
ganzen Volkes am politischen Leben aber fanden die Landes—
herren auch noch Reste jener Anteilnahme nur der Großen an
den politischen Geschäften vor, die sich aus der urzeitlichen Ver⸗
fassung auf dem Boden des fränkischen Reiches entwickelt hatte.
Und weit lebendiger noch wirkten diese fort; es galt als an—
erkanntes Recht, daß der Landesherr ohne Hinzuziehung der
maiores et meliores terrae das Beste des Landes nicht beraten
könne; und in Landtagen, die der Fürst berief, ward dieses
Beste in gemeinsamem Urteil gefunden. Diese Großen aber
zerfielen in zwei Klassen, in die Prälaten und in die weltlichen
Herren. Von ihnen waren die Prälaten, wie begreiflich, in
den geistlichen Fürstentümern am angesehensten, wennschon ihnen
in den Bistümern die Domkapitel, auf welche das Wahlrecht
des bischöflichen Landesherrn immer ausschließlicher überging,
gern als besondere Macht entgegentraten. Indes gleichwohl,
und auch hiervon abgesehen, entwickelten sie in der Beratung
des Landesherrn verhältnismäßig nicht viel Eifer; die speziell
weltlich fürstlichen Dinge lagen ihnen ferner; und erst dann,
wenn sie in ihrem eignen Stande und ihren Freiheiten durch
landesherrliche Maßregeln, etwa durch Erschwerung der Ver—⸗
äußerung von Grund und Boden an die tote Hand u. dergl.,
besonders getroffen wurden, nahmen sie sich ernstlicher ihres
Rechtes an, den Landesherrn zu beeinflussen. Daher kam es,
daß sich die Prälaten vielfach erst gegen Ende des 14. Jahr—
hunderts zu einem gemeinsamen Stand landesherrlicher Berater
zusammenfanden, so in Salzburg 1887, in Bayern 1394 wie
1396, in Bremen 1397.