Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Fürsten und Territorien im späteren Mittelalter. 333 
her, und gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde es möglich, 
nicht bloß ihm, sondern sogar allen Unterthanen gegenüber die 
alte Pflicht der Landesverteidigung lebensvoll zu erneuern: wie 
die Prälaten, wie der Adel und die Städte, so treten die bäuer⸗ 
lichen Gerichtsgemeinden unter eignem Hauptmann an zu Kampf 
und Verteidigung. Es sind die Anfänge jener Sonderentwicklung, 
die den Tiroler Bauern die heroischen Kämpfe des Jahres 1809 
ermöglicht hat. 
Neben den letzten Resten der urzeitlichen Anteilnahme des 
ganzen Volkes am politischen Leben aber fanden die Landes— 
herren auch noch Reste jener Anteilnahme nur der Großen an 
den politischen Geschäften vor, die sich aus der urzeitlichen Ver⸗ 
fassung auf dem Boden des fränkischen Reiches entwickelt hatte. 
Und weit lebendiger noch wirkten diese fort; es galt als an— 
erkanntes Recht, daß der Landesherr ohne Hinzuziehung der 
maiores et meliores terrae das Beste des Landes nicht beraten 
könne; und in Landtagen, die der Fürst berief, ward dieses 
Beste in gemeinsamem Urteil gefunden. Diese Großen aber 
zerfielen in zwei Klassen, in die Prälaten und in die weltlichen 
Herren. Von ihnen waren die Prälaten, wie begreiflich, in 
den geistlichen Fürstentümern am angesehensten, wennschon ihnen 
in den Bistümern die Domkapitel, auf welche das Wahlrecht 
des bischöflichen Landesherrn immer ausschließlicher überging, 
gern als besondere Macht entgegentraten. Indes gleichwohl, 
und auch hiervon abgesehen, entwickelten sie in der Beratung 
des Landesherrn verhältnismäßig nicht viel Eifer; die speziell 
weltlich fürstlichen Dinge lagen ihnen ferner; und erst dann, 
wenn sie in ihrem eignen Stande und ihren Freiheiten durch 
landesherrliche Maßregeln, etwa durch Erschwerung der Ver—⸗ 
äußerung von Grund und Boden an die tote Hand u. dergl., 
besonders getroffen wurden, nahmen sie sich ernstlicher ihres 
Rechtes an, den Landesherrn zu beeinflussen. Daher kam es, 
daß sich die Prälaten vielfach erst gegen Ende des 14. Jahr— 
hunderts zu einem gemeinsamen Stand landesherrlicher Berater 
zusammenfanden, so in Salzburg 1887, in Bayern 1394 wie 
1396, in Bremen 1397.
	        
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