Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

354 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel. 
böhmischen Ständen in der Maiestas Carolina den Entwurf einer 
vereinfachten und einheitlichen Gerichtsverfassung, sowie über— 
haupt einer politischen Verfassung des Landes im Sinne leiser 
Neigung zum Absolutismus vor; als sie nicht angenommen 
ward, führte er sie gleichwohl auf dem Verwaltungswege so 
gut als möglich durch. Er ordnete weiterhin die Finanzen, 
hob den Bergbau, setzte sich in den regelmäßigen Bezug großer 
staatlicher Einkünfte. Er sorgte endlich in jeder Richtung für 
die Hebung des Verkehrs durch Begünstigung der Städte, Aus— 
bau der Wasserstraßen, Abschluß von Handelsverträgen, sowie 
durch andere Mittel. 
Es war eine Politik, die an sich schon in der starken Be— 
tonung kommerzieller Interessen über die Grenzen des Landes 
hinauswies. Und dieser Richtung folgte nach beinahe allen 
Seiten hin der leidenschaftlich entwickelte Erwerbssinn des 
Königs. Nicht bloß in der Richtung nach Nord, Ost und 
Süden, auch nach Westen zu hat er bis zum Rheine und bis 
ins Elsaß hinein zahlreiche Lehnskomplexe für das Königreich 
Böhmen erworben: er konnte schließlich durch rein böhmisches 
Gebiet bis nach Nürnberg, seiner Lieblingsstadt im Reiche, ge— 
langen; er hat auch den Versuch gemacht, die Bistümer 
Regensburg, Bamberg und Meißen dem Prager Erzbistum 
unterordnen zu lassen: wer weiß, ob ihm nicht ernstlich eine 
Erweiterung seiner Hausmacht auch nach Westen zu bis zum 
Stammlande seines Hauses in der Eifel und in den Ardennen 
vorgeschwebt hat. 
Seine hauptsächlichste Sorge indes war dem Osten zu⸗ 
gewandt. Hier fand er auf deutschem Boden nach der Nieder— 
lage der Wittelsbacher eigentlich nur noch den Wettbewerb 
eines Hauses, Osterreichs. Er gewann Ruhe vor ihm durch 
eine zu Brünn am 10. Februar 1364 abgeschlossene Erbver— 
brüderung, wonach der einst überlebende Staͤmm beider Häuser, 
sei es der Habsburger oder der Luxemburger, im voraus die 
Belehnung mit den Reichsgütern des andern erhalten sollte: 
es ist der Vertrag, auf Grund dessen die Habsburger des 
15. Jahrhunderts in den Vesitz des ausgestorbenen Hauses 
Luxemburg gelangt sind.
	        
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