Aönigtum und Kämpfe zwischen Fürsten, Adel und Städten. 361
Eine Wendung, die nochmals aufhaltend wirkte, trat mit
den Kämpfen Kaiser Ludwigs gegen die Kurie ein. Da ergaben
sich für das Reich noch einmal große gemeinschaftliche Ziele,
und die staatsrechtliche Stellungnahme des Kaisers, seine Be—
ziehungen zu den Lehren eines Marsilius und Occam brachten
ihn den zünftlerischen Städten näher; im Jahre 1339 ist
Ludwig zu Donauwörth, im Jahre 1340 zu Lindau und
Schwäbisch Hall persönlich für die Zunftbewegung eingetreten.
Die Frucht dieser Wendung war ein letztes gleichmäßiges Zu—
sammengehen von Fürsten, Adel und Städten wenigstens in den
größten Fragen der inneren Reichspolitik: ihm wurden der
Landfriede von Ulm (1831) für Schwaben sowie die rhei—
nischen, schwäbischen und fränkischen Landfrieden der Jahre
1338 und 1340, vor allem aber auch die Emanzipation der
Centralgewalt von der päpstlichen Bevormundung in den Be—
schlüssen von Rhense und Frankfurt verdankt!.
Allein mit dem Abschluß der Kämpfe gegen die Kurie
fiel das letzte einheitliche Ziel hinweg, darin sich alle Stände
nochmals unter der Führung des Königtums zusammenge⸗
funden hatten. In dem Augenblick, da Kaiser Ludwig in
Karl IV. einen Gegenkönig fand, mithin die Leitung seitens
der Centralgewalt zeitweis vollkommen aufhörte, fiel ein grelles
Licht auf die Lage, indem sich in Schwaben ein Adelsbund
gegen die Städte bildete und von diesen vernichtet ward.
Karl IV., von den Fürsten und dem Adel gegen die Städte
zum König erhoben, versuchte anfangs gleichwohl in die Fuß—
stapfen Kaiser Ludwigs zu treten; und in der That brachte er
es im Jahre 1350 noch zu einem schwäbischen Landfriedens⸗
bund, an dem Städte und Adel gleichen Anteil nahmen. In
der goldenen Bulle versuchte er dann, mit einem leisen Wider⸗
willen freilich gegen die Städte?, den eingenommenen Stand—
punkt festzuhalten, indem er das Verbot jener partikularen
Einungen durchsetzte, deren Zulassung sofort zum Kampfe zwischen
iS. oben S. 101 f.
S. oben S. 118 f. über die Aufhebung des Pfahlbürgerrechts.