364 Dreizehntes Buch. J Erstes Kapitel.
König Wenzel zu huldigen, es sei denn, daß Kaiser Karl seinen
Bestand und damit auch seine Zwecke als gesetzlich anerkenne.
Karl faßte dies Verfahren als Hochverrat auf, rückte mit
einem Heere vor Ulm — und mußte nach einiger Zeit vergeb⸗
licher Belagerung erfolglos wieder abziehen. Ulm und der Bund
aber sandten ihm ein übermütig höhnendes Manifest nach. Was
nun? Karl, wenig nach kriegerischen Lorbeeren dürstend, wünschte
mit den schwäbischen Dingen nichts mehr zu thun zu haben. Er
beauftragte die bayerischen Herzöge und Eberhard von Württem⸗—
berg mit der Exekution gegen den Bund und begnügte sich
persönlich mit diplomatischen Schritten, die darauf hinausliefen,
die dem Bunde noch nicht angehörigen Reichsstädte Süd—
deutschlands neutral zu erhalten. Aber während er in dieser
Richtung thätig war, zog sich Stephan von Bayern vom Kampfe
zurück, ward Graf Ulrich, Eberhards von Württemberg Sohn,
von den Städten bei Reutlingen am 14. Mai 1877 völlig geschlagen.
Jetzt blieb Karl nichts übrig, wollte er anders nicht selbst
kriegerisch einschreiten, als mit den Städten einen faulen
Frieden zu schließen. Es geschah zu Rotenburg a. d. Tauber
— denn schon hatten sich auch fränkische Städte dem Bunde
angeschlossen — Ende Mai 1377. Die Städte erlangten
die mittelbare Anerkennung ihres nach der goldenen Bulle
zweifellos ungesetzlichen Bundes; dafür huldigten sie Wenzel
als König.
Freilich sollte das nach Karls Absicht nicht das Ende der
Dinge sein. Mehr als bisher suchte er die Städte zu isolieren
und ihnen in Franken durch Aufrichtung eines Landfriedens
Abbruch zu thun, dann schickte er den Württemberger Grafen,
dem er von neuem einige kleinere Städte verpfändet hatte,
nochmals in den Kampf. Aber die Städte verbanden sich jetzt
mit den Habsburgern, die ihnen aus ihren vorderen Landen
zu Hilfe eilten; Graf Eberhard wurde gewaltig bedrängt —
es blieb ihm nichts übrig, als sich an den Kaiser um Hilfe zu
wenden —: und dieser ließ ihn wiederum fallen. Ein Friede
zu Nürnberg vom August 1378 bestätigte jetzt den Städten
auf Kosten Eberhards endgültig das Recht der Selbsthilfe und