Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

364 Dreizehntes Buch. J Erstes Kapitel. 
König Wenzel zu huldigen, es sei denn, daß Kaiser Karl seinen 
Bestand und damit auch seine Zwecke als gesetzlich anerkenne. 
Karl faßte dies Verfahren als Hochverrat auf, rückte mit 
einem Heere vor Ulm — und mußte nach einiger Zeit vergeb⸗ 
licher Belagerung erfolglos wieder abziehen. Ulm und der Bund 
aber sandten ihm ein übermütig höhnendes Manifest nach. Was 
nun? Karl, wenig nach kriegerischen Lorbeeren dürstend, wünschte 
mit den schwäbischen Dingen nichts mehr zu thun zu haben. Er 
beauftragte die bayerischen Herzöge und Eberhard von Württem⸗— 
berg mit der Exekution gegen den Bund und begnügte sich 
persönlich mit diplomatischen Schritten, die darauf hinausliefen, 
die dem Bunde noch nicht angehörigen Reichsstädte Süd— 
deutschlands neutral zu erhalten. Aber während er in dieser 
Richtung thätig war, zog sich Stephan von Bayern vom Kampfe 
zurück, ward Graf Ulrich, Eberhards von Württemberg Sohn, 
von den Städten bei Reutlingen am 14. Mai 1877 völlig geschlagen. 
Jetzt blieb Karl nichts übrig, wollte er anders nicht selbst 
kriegerisch einschreiten, als mit den Städten einen faulen 
Frieden zu schließen. Es geschah zu Rotenburg a. d. Tauber 
— denn schon hatten sich auch fränkische Städte dem Bunde 
angeschlossen — Ende Mai 1377. Die Städte erlangten 
die mittelbare Anerkennung ihres nach der goldenen Bulle 
zweifellos ungesetzlichen Bundes; dafür huldigten sie Wenzel 
als König. 
Freilich sollte das nach Karls Absicht nicht das Ende der 
Dinge sein. Mehr als bisher suchte er die Städte zu isolieren 
und ihnen in Franken durch Aufrichtung eines Landfriedens 
Abbruch zu thun, dann schickte er den Württemberger Grafen, 
dem er von neuem einige kleinere Städte verpfändet hatte, 
nochmals in den Kampf. Aber die Städte verbanden sich jetzt 
mit den Habsburgern, die ihnen aus ihren vorderen Landen 
zu Hilfe eilten; Graf Eberhard wurde gewaltig bedrängt — 
es blieb ihm nichts übrig, als sich an den Kaiser um Hilfe zu 
wenden —: und dieser ließ ihn wiederum fallen. Ein Friede 
zu Nürnberg vom August 1378 bestätigte jetzt den Städten 
auf Kosten Eberhards endgültig das Recht der Selbsthilfe und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.