Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

370 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel. 
zwischen Fürsten und Städten, z. B. die Frage der Pfahlbürger, 
durch organische Bestimmungen zu beseitigen. Allein die Städte, 
stolz, künftigen Sieges gewiß, noch immer an Anhang zunehmend, 
hatten sich auf diese Bestimmungen nur moralisch verpflichtet: 
sie wollten, meinten sie, daheim dafür sorgen, daß wegen dieser 
Punkte keine Klage vor den König komme. 
Im ganzen hatte die Vermittlung des Königs keinen 
Erfolg gehabt; unsicher blieb alles und schwankend. Verunglückt 
aber war sie, weil Wenzel mindestens zu Anfang seinen Haus— 
interessen einen unberechtigten Einfluß auf die Reichspolitik 
gestattet hatte. Was sollte jetzt das Ende sein? 
Die Lösung der nun schon jahrelang dauernden Spannung 
kam von gänzlich unerwarteter Seite her. 
Die Juden waren während des früheren Mittelalters im 
deutschen Lande durchaus angesehene Fremde gewesen. Sie 
besaßen nicht unbedeutenden Grundbesitz; sie waren aufs stärkste 
am Warenhandel beteiligt. Eine Verschlechterung ihrer Lage 
trat erst ein, als sich ein eigenständiger Handel der Nation zu 
entwickeln begann und damit durch die Konkurrenz des deutschen 
Kaufmanns ihr altes Handelsprivilegium gebrochen ward. Es 
geschah frühestens mit dem Ende des 11. Jahrhunderts; von dieser 
Zeit an beginnen die Judenverfolgungen; in Köln zeigt sich die erste 
gesetzliche Beschränkung der Juden um 1150; mit dem Jahre 1180 
etwa setzt die gesonderte Behandlung ihrer Immobiliargeschäfte ein. 
Nachdem die Juden auf dem Gebiete des Warenhandels 
von den einheimischen Kaufleuten geworfen worden waren, 
widmeten sie sich mehr als bisher und bald ziemlich aus— 
schließlich dem Pfand- und dem Darlehnsgeschäft. Zu wuchern 
waren sie rechtlich gleichsam privilegiert: den Christen war das 
Zinsnehmen durch das kanonische Recht verboten, und die nach 
deutschem Recht lebenden Kaufleute konnten bei den hier ein— 
schlagenden eigenartigen Bestimmungen dieses Rechts Pfand— 
geschäfte nur unter großem Risiko unternehmen. So begann 
denn der arme Jude mit Leihgeschäften auf Faustpfand, ging 
darauf zu Briefdarlehen über und widmete sich schließlich dem 
Immobiliardarlehen; auf diesem Wege konnte er es bei einiger
	        
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