Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Zweites Kapitel. 
Ronziliare Bewegung, Wiener Ronkordat 
vom Jahre 1448. 
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Erst mit dem 12. und 13. Jahrhundert hatte das Christen⸗ 
hum in den Tiefen unseres Volkes festen Fuß gefaßt. Seitdem 
konnte daher die Kirche auch erst zu einer wahrhaft volkstüm—⸗ 
lichen Institution werden und den bisher festgehaltenen aristo⸗ 
kratischen Charakter verlieren. Dem hätte eine Umwandlung 
ihres äußeren Gewandes, eine Fortbildung der Verfassung 
entsprechen müssen. Aber diese trat nicht ein; an die centrale 
Stelle des Heils, an Rom, gefesselt, ward die Kirchenverfassung 
weder demokratisch noch vollkommen national; und die kosmo— 
politischen Bettelorden des 18. Jahrhunderts vermochten die 
dücke zwischen dem archaischen Charakier der Kirchenverfassung 
und dem religiösen Bedürfnis der Gegenwart nicht zu über— 
brücken, geschweige auszufüllen. 
Die Folge war der Verfall der alten Kirchenverfassung. 
Sichtbar ward er vor allem vom finanziellen Gebiete her. Bis 
zum 183. Jahrhundert hatte die Kirche enorme Schenkungen 
angehäuft; sie waren, weil naturalwirtschaftlichen Charakters, 
in Land erfolgt, und hundert mit der alten Verfassung eng 
verquickte Institute, Klöster und Stifter, Konvente“ um 
Sammlungen, waren auf sie begründet worden. Nun gerieten
	        
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