Zweites Kapitel.
Ronziliare Bewegung, Wiener Ronkordat
vom Jahre 1448.
4
Erst mit dem 12. und 13. Jahrhundert hatte das Christen⸗
hum in den Tiefen unseres Volkes festen Fuß gefaßt. Seitdem
konnte daher die Kirche auch erst zu einer wahrhaft volkstüm—⸗
lichen Institution werden und den bisher festgehaltenen aristo⸗
kratischen Charakter verlieren. Dem hätte eine Umwandlung
ihres äußeren Gewandes, eine Fortbildung der Verfassung
entsprechen müssen. Aber diese trat nicht ein; an die centrale
Stelle des Heils, an Rom, gefesselt, ward die Kirchenverfassung
weder demokratisch noch vollkommen national; und die kosmo—
politischen Bettelorden des 18. Jahrhunderts vermochten die
dücke zwischen dem archaischen Charakier der Kirchenverfassung
und dem religiösen Bedürfnis der Gegenwart nicht zu über—
brücken, geschweige auszufüllen.
Die Folge war der Verfall der alten Kirchenverfassung.
Sichtbar ward er vor allem vom finanziellen Gebiete her. Bis
zum 183. Jahrhundert hatte die Kirche enorme Schenkungen
angehäuft; sie waren, weil naturalwirtschaftlichen Charakters,
in Land erfolgt, und hundert mit der alten Verfassung eng
verquickte Institute, Klöster und Stifter, Konvente“ um
Sammlungen, waren auf sie begründet worden. Nun gerieten