396 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
Entsprachen dem die finanziellen Mittel? Eben mit Aus—
gang des 13. Jahrhunderts schrumpften sie, soweit es sich
um altherkömmliche Einnahmen des römischen Stuhls handelte,
fast völlig zusammen; und die avignonesische Zeit hatte nicht
nur für die unermeßlichen Ansprüche des neuen Papsttums,
sondern auch noch für die finanziellen Bedürfnisse des franzö—
sischen Königtums zu sorgen: allein in den Jahren 1345 bis
c. 13860 hat die französische Krone der Kurie 3517 000 Gulden
in bar entliehen!.
So galt es, Kirche und Nationen zu Beiträgen heran—
zuziehen. Hierfür gab es eine Anzahl althergebrachter Mittel:
Palliengelder und Konfirmationsgelder, Zahlungen für Ex—
emtionen, außerordentliche Besteuerungen des Klerus für be—
stimmte Zwecke und anderes mehr; sie wurden weiter ausge—
bildet. Aber das Einkommen aus ihnen genügte nicht. Da
bot der Zerfall der alten naturalwirtschaftlichen Kirchenver—
mögen in Individualpfründen, die, teilsweis völlig zwecklos,
teilweis wenigstens veralteten Aufgaben dienend als Bruch—
schollen gleichsam einer einst festtragenden Eisdecke auf der
Oberfläche der kirchlichen Finanzen einhertrieben, ein nahezu
unerschöpfliches Mittel zu weiterer Bereicherung. War es eine
der vornehmsten Absichten der Päpste während des Investitur—
streits gewesen, die finanzielle Grundlage der Kirche, wie sie
von den Laien immer mehr aufgesaugt worden war, den reli—
giösen und kirchlichen Zwecken wiederum dienstbar zu machen,
so kam es jetzt darauf an, alles Kirchenvermögen der Kurie
einzuverleiben — und schon Innocenz III. hatte gelehrt, daß
grundsätzlich alles Kirchenvermögen dem Papste gehöre. Und
war diese Lehre nicht in der That der konsequente wirtschaft⸗
liche Ausdruck des geistlichen Primats des Papstes? In einer
Zeit immer weitergreifender, schließlich alles beherrschender
Pfründenbildung aber hieß das nichts anderes, als daß dem
Papste die Verleihung der Pfründen zustehe. Von diesem
Grundsatze aus begann schon im 13. Jahrhundert, entfaltete
M. Faucon in Bibl. de l'éc. des Chartes 40 (1879), S. 571.