Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

398 Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel. 
enden, die geistlichen Dispens und kirchliche Bevorzugung, ja 
nach volkstümlicher Anschauung selbst die Vergebung der Sünden 
um Geld verkaufte? Der innere Zusammenhang zwischen dem 
unersättlichen Streben papaler Weltherrschaft und der dem 
Innern des Einzelherzens zugewandten Reformation Luthers 
tritt hier zu Tage. 
Indes um die Wende des 14. und 15. Jahrhunderts war 
die finanzielle Ausbeutung der Laienwelt und damit die Be— 
drängnis der religiösen Gemüter noch in den Anfängen; zunächst 
trugen noch die kirchlichen Institutionen die Last der papalen 
Ansprüche. Die Kirche vor allem war es darum, die sich 
gegen diese Machtausdehnung der Kurie wendete; sie hatte 
zu protestieren gegen den Anspruch, daß der Papst die Kirche 
sei. Sie hat es gethan in der konziliaren Periode des 15. Jahr⸗ 
hunderts. So handelte es sich in dieser Bewegung nicht um 
den Glauben, sondern um die Kirche, nicht um die Christen, 
sondern um den Klerus: unbedingt ihrem tieferen Wesen nach 
getrennt sind die Vorgänge dieser Zeit von den religiösen Be— 
wegungen des 16. Jahrhunderts. 
II. 
Abgesehen von den allgemeinen kirchlichen Bewegungen 
wurde das Papsttum des 14. Jahrhunderts aber auch 
noch von anderer Seite her bedrängt. Mit dem Jahre 1305 
hatte das babylonische Exil der Kurie begonnen: die Päpste 
waren in die Gewalt der französischen Könige gefallen. Das 
führte anscheinend zunächst noch zu einer weiteren Steigerung 
der päpstlichen Gewalt; den kurialen Ansprüchen wurde die 
nationale Kraft der Franzosen als weltliche Grundlage unter⸗ 
geschoben. Allein gegen dies national gewordene Papsttum er—⸗ 
hob sich nun bald das wachsende Nationalgefühl der anderen 
westeuropäischen Völker. Und den Ausschlag in dieser Rich— 
tung gab noch einmal die deutsche Nation, obwohl oder viel— 
mehr zum Teil weil sie Trägerin der kaiserlichen Krone war. 
Sie stellte sich in ihren bürgerlichen Kreisen seit etwa 1825 
gegen das Papsttum; ihre oligarchische Vertretung schloß über
	        
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