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Dreizehntes Buch. Zweites Kapitel.
Sie antworteten in einer Weise, die den Bruch mit dem
Papste nach sich zog. Sie beanspruchten das Recht der Stimm—
abgabe auch für den fast durchweg reformfreundlich gesinnten
Fürsten- und Gelehrtenstand. Bevor jedoch hier eine Entscheidung
fiel, kam es zu einer andern großen Umwälzung: statt der Ab—
stimmung nach Personen wurde eine solche nach Nationen ein⸗
geführt: die deutsche, englische, französische, italienische, später
auch die spanische Nation erhielten je eine Stimme. Das hieß
das Übergewicht der Italiener unterdrücken und den reform⸗
freundlichen Deutschen, Engländern, Franzosen das Übergewicht
geben: das hieß noch mehr, dem universalen Papsttum eine
Gliederung des westeuropäischen Christentums in Keimen von
Nationalkirchen gegenüberstellen. Damit nicht genug, trat das
Konzil unmittelbar in das Problem der Beseitigung des
Schismas ein und verlangte die Verzichtleistung aller drei
Päpste. Dazu erbot sich Gregor XII., falls seine Widersacher
verzichteten; Benedikt XIII. ersuchte um Verhandlungen;
Johann dem XXIII., der sich in Konstanz befand, blieb nichts
übrig, als zu entsagen.
Es waren große Erfolge; von ihnen getragen schritt das
Konzil stracks vorwärts. Am 26. März 1418 beschloß es, daß
es, regelmäßig berufen, ohne seine Zustimmung nicht eher auf⸗
gelöst oder vertagt werden könne, als bis die Kirchenreform
durchgeführt sei, und am 6. April 1415 verkündete es das
Dekret Haec sancta synodus, das ihm Amtsgewalt unmittelbar
von Christus her zuschrieb: das Konzil stehe über dem Papste.
Und auch diese kühnen Schritte gelangen. An die neuen
Grundsätze schlossen sich rasch glänzende theoretische Durch⸗
arbeitungen des veränderten Kirchensystems, besonders seitens
der Franzosen; damals schrieben Gerson und Pierre d'Ailly
gleichzeitig ihre klassischen Werke De potestate ecelesiastica.
Von den Päpsten aber wurde Johann XXIII., der sich in der
Nacht vom 20. zum 21. März durch die Flucht dem Richter⸗
spruche des Konzils hatte entziehen wollen, aber in Freiburg
gefangen genommen und nach dem Schlosse Gottlieben bei Kon—
stanz gebracht worden war, am 14. Mai suspendiert, am 29.