Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Konziliare Bewegung, Wiener Konkordat vom Jahre 448. 415 
timmt wurden. Das führte zu fortdauernden Reibereien und 
schließlich, nachdem König Wenzel im Jahre 1409 den Cechen 
drei Stimmen verliehen und nur eine den Deutschen belassen 
hatte, zur Auswanderung der deutschen Studenten nach Erfurt 
und Leipzig, wo infolgedessen eine neue Universität erstand. Nun 
waren die Cechen unter sich; und die Bewegung auf eine Kirchen— 
reform, schon längst an der Universität von spezifisch kechischen 
Kräften getragen, erschien damit als rein national und allbe⸗ 
herrschend. Auch König Wenzel entzog sich ihr anfangs nicht. 
Die in Prag gewaltig angewachsene Aufregung im Volke 
nötigte jedoch im Jahre 1412 Huß aus Prag zu weichen, wo— 
mit er zugleich einen Wunsch des Königs erfüllte. Es kamen die 
Läuterungsjahre der neuen Lehre; wie Luther auf der Wartburg, 
so verfaßte Huß in seinem Exil eine Anzahl reformatorischer 
Schriften; und im Volke verbreitete sich seine Lehre stetig weiter. 
Wenzel wußte dem nicht entgegenzutreten; mit Besorgnis sah 
Sigmund die Bewegung auf dem einmal eingeschlagenen ab⸗ 
schüssigen Pfade, und mit Eifer ergriff er den Ausweg, der 
in den Beratungen des Konstanzer Konzils über die Wiclifsche 
Ketzerei gegeben schien. So kam es zur Berufung Hussens nach 
Konstanz und zu seiner Verbrennung am 6. Juli 1415, der ein 
Jahr später die Verbrennung des Hieronymus folgte. 
Es waren Ereignisse, die in Böhmen alles andere als 
Beruhigung hervorriefen. Der religiöse Fanatismus, schon 
längst im Wachsen, loderte nun furchthar empor, und indem 
die Tiefen des religiösen Bewußtseins bis zum Grunde auf⸗ 
gewühlt wurden und die geistige Erfassung neuer Ideen den 
Massen der Nation zugemutet ward, entwickelte sich immer steigend 
die Neigung zu kirchlichem und religiösem Radikalismus. 
So von unseligen Mächten gepeitscht, mündete die Be— 
wegung teilweis in längst angebahnte soziale Unruhen ein. 
Schon seit einem Jahrhundert krankten die bäuerlichen Zustände 
Böhmens in vielen Teilen des Landes. Die freien Bauern, 
soweit sie vorhanden waren, waren vielfach Bauern zu deutschem 
Erbzinsrecht geworden!. Aber diese günstige Stellung war 
Vgl. Band III S. 388.
	        
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