II. INSTRUMENTE DES KAUFMÄNN. KREDITVERKEHRS 65
Reichsbank als Zentralstelle fungiert, auf deren Girokonti die ver-
bliebenen Saldi übertragen werden. Außerdem besteht die Berliner
Scheckaustauschstelle für Schecks, die außerhalb Berlins zahlbar
sind, auf denen aber ein Mitglied der Berliner Abrechnungsstelle
oder dessen Geschäftsfreund als Zahlstelle angegeben ist. Der Ber-
liner Abrechnungsstelle ist der Berliner Eilavisverband eingegliedert,
der die von den Banken in verschiedenfarbigen Formularen bis
131/, Uhr eingereichten Verfügungen noch am selben Tage durchführt.
In Frankreich wurde die Chambre de compensation in Paris
1872 errichtet. Ihr gehören 12 Depositengroßbanken und die Ban-
que de France an; auf deren Girokonti werden auch die sich er-
gebenden Saldi übertragen. Die Umsätze sind nicht beträchtlich,
weil der Scheckverkehr nicht bedeutend ist und weil die Über-
weisungen bei der Banque de France und bei den Depositenbanken
einen. weitgehenden Ersatz bieten.
In Österreich wird durch den Saldierungsverein in Wien der
Clearingverkehr besorgt, dem die meisten Wiener Banken, auch
das Postsparkassenamt angehören. Die verbleibenden Saldi werden
auf die Girokonti bei der Österreichischen Nationalbank übertragen.
In Prag besteht eine Abrechnungsvereinigung, ebenso in Warschau,
Posen und Lemberg.
In den Vereinigten Staaten von Amerika hat der Abrech-
nungsverkehr die größte Entfaltung gefunden; es bestehen viele
Abrechnungsstellen. Die Debetsaldi werden bar beglichen; daher
stellen die amerikanischen Clearinghouses bei Geldmangel den an-
geschlossenen Banken gegen Hinterlegung von Sicherheiten (Wechsel,
Wertpapiere) Clearinghouse loan certificates aus, die zur Beglei-
chung der Debetsaldi im Clearing verwendet werden können. Durch
höhere Zinssätze wird baldige Rückzahlung bewirkt. Die ameri-
kanischen Clearinghouses veröffentlichen auch zumeist wöchentlich
Ausweise über ihre Bestände an barem Geld, Depositen, Vorschüs-
sen und Reserven, die für die Beurteilung des Geldmarktes von
großer Bedeutung sind.
Das New York Clearinghouse ist eine Gesellschaft, die im Jahre
1853 von 49 Banken gegründet wurde. Zur Aufnahme eines Mit-
gliedes ist der Nachweis eines Vermögens von mindestens 500.000
Dollar, die Empfehlung des Clearinghouse-Komitees und die Zu-
stimmung von 3/, der anwesenden Mitglieder in geheimer Abstim-
mung erforderlich. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen. Barreserve-
fonds von 25% seiner Nettodepositen zu halten. Die Skontration
wird jeden Werktag um 10 Uhr vormittags vorgenommen. Die
Debetsaldi sind zwischen 1/,1 und 1/,2 Uhr in barem oder in Clea-
ringhouse certificates einzuzahlen. — Die Tagesumsätze betragen 200
Ottel, Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
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