Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

158 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel. 
auch Nürnberg in dem endgültigen Vergleiche mit Albrecht am 
27. April 1453 nicht gebracht. Stillstand hieß hier Rückgang 
und Herausforderung neuer fürstlicher Angriffe. Sie blieben 
nicht aus, und nun siegten die Fürsten schon an wichtigen 
Stellen. Sieht man von Norddeutschland abi, so fiel im Jahre 
1458 die Reichsstadt Donauwörth an Ludwig von Bayern⸗ 
Landshut, Mainz an das Erzstift; in beiden Fällen rührte 
sich keine benachbarte Stadt zur Befreiung: das Bewußtsein der 
gemeinsamen Interessen schien verloren. 
Freilich besagte das noch nicht, daß die politische Rolle 
der Städte überhaupt ausgespielt sei. Als die Fürsten in den 
achtziger Jahren des 15. Jahrhunderts, mittlerweile fast völlig 
vom Kaiser emanzipiert, von sich aus einen rein bundesstaatlich⸗ 
nationalen Verband zu bilden suchten, mußten die Städte doch 
schließlich als verbindender Kitt des fürstlichen Föderalismus 
anerkannt werden; und bei dem nie endenden Streit der Fürsten 
unter sich wurden sie wohl gar vorübergehend das Zünglein 
an der Wage der Reichspolitik. Indes das waren doch nur 
noch politische Konstellationen zweiten Ranges und vorüber— 
gehender Art, und sie waren nus möglich nach dem gänzlichen 
Siege der Fürsten über das Reichsoberhaupt. 
Zunächst traten darum die Fürsten, etwa seit dem Jahre 
1458, durchaus in den Vordergrund der centralen Geschichte 
des Reiches. Sie hatten sich nunmehr in ihren Landen ge⸗ 
nügend gekräftigt zur führenden Rolle, und eine Reihe schroffer 
Charaktere war in ihren Reihen einem Boden gewaltthätiger 
Politik, schnöder Rechtsverkennung und widerlichen Zwists selbst 
unter den nächsten Verwandten entsprossen. Den ersten Platz 
nahm hier seit seinem Kriege mit Nurnberg Markgraf Albrecht 
von Ansbach ein, der Vulpes Germaniae, der Sinnreiche, 
mit seinen subtilen Fünden, 
die niemand kann ergründen. 
Darüber vgl. unten S. 482. 
2 Bachmann, Deutsche Reichsgeschichte im Zeitalter Friedrichs III. 
it. Max' J. 1 (1884), 10.
	        
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