Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

180 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel. 
Lübeck an der Spitze, unannehmbar schien: mit Erfolg hatten 
die Engländer den Zwist in das feindliche Lager getragen. 
Ahnlich gefährlich für die Gesamthanse standen die Dinge 
in Flandern. Hier bestrebten sich die Osterlinge mit aller Kraft, 
die bisher bestehende, veraltete, aber ihnen günstige Ordnung 
des Verkehrs aufrechtzuhalten, während die Weststädte unter 
der Führung von Köln, dem flandrischen Verkehr näher stehend 
und aufs engste mit dem emporblühenden holländischen Ver— 
kehre verquickt, einer andern Ordnung zustrebten. Diese Gegen⸗ 
sätze, lange Zeit unausgetragen, wuchsen in den sechziger 
Jahren des 15. Jahrhunderts so weit, daß Köln als mitoberste 
Stadt der Hanse auf dem alten Kontor zu Brügge eigenmächtig 
Verbote in seinem Sinne zu erlassen suchte, worauf Lübeck auf 
einer Tagfahrt des Jahres 1466 den Hansegliedern anheimgab, 
die Kölner in den Ländern des Herzogs von Burgund als 
außer der Hanse stehend zu betrachten. 
Nun konnte der volle Bruch nicht ausbleiben. Er er— 
folgte, für Köln und die Weststädte sehr ungünstig, auf 
englischem Gebiete. Im Jahre 1468 waren im Sund englische 
Schiffe, angeblich auf hansische Veranlassung, geplündert 
worden. Die Folge war, daß König Edward III. alle in 
England befindlichen deutschen Kaufleute gefangen setzte und den 
deutschen Handel verbot. Hiervon wußten sich aber die Kölner 
in Sonderverhandlungen mit dem Könige zu befreien. Es war 
ein unbesonnener Schritt, sich gerade in dieser Frage von allen 
Hansen zu trennen: Köln stand jetzt isoliert da auch gegenüber 
den Weststädten. Lübeck benutzte die Lage sofort, um Köln ver⸗ 
hansen zu lassen, und bald darauf begann die Hanse, außer Köln 
nun nochmals fast völlig einig, den Krieg gegen England. Im 
Jahre 1472 lief eine große Flotte gegen das Inselreich aus; 
sie hatte reichen Erfolg. Der Friede zu Utrecht vom 18. Fe— 
bruar 1474 stellte noch einmal wieder die alten hansischen 
Privilegien in England her und eröffnete die Aussicht auf einen 
Schadenersatz von 10000 Pfund. Köln mußte sich fügen, im 
Jahre 1478 kehrte es in die Hanse zurück. 
Gleichwohl kam es zu keinem vollen Wiedererblühen der
	        
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