Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Verfall des deutschen Einflusses nach außen, Ruin im Innern. 483 
sich die gesättigten Handelshäuser des Nordens selbst auf bloß 
kommerziellem Wege unfähig zum Fortschritt. Sie verharrten 
in den Bahnen des hergebrachten Handels; sie besaßen nicht 
die Biegsamkeit, sich den Anforderungen neuer Verkehrswege, 
anderer Verkehrsmittel, verwandelter Bedürfnisse anzupassen. 
Trotzig standen sie im Auslande auf dem Schein ihrer alten 
Rechte; nicht entfernt wußten sie mit den an sich vollkommen 
berechtigten wirtschaftlichen Emanzipationsbestrebungen der 
Völker des Nordens und Westens zu rechnen. 
Diese Haltung, deren Schroffheit durch keinerlei überlegene 
Macht daheim mehr gedeckt ward, führte am ehesten in dem 
hoch entwickelten Westen zum Verfall des hansischen Handels. 
Im Kontor zu Brügge, mitten in dem Welthandelstreiben der 
landrischen und Brabanter Gegenden, suchte man den alten 
Stapel aufrecht zu erhalten; erst im Jahre 1502 ward er ge— 
brochen. Zu spät: längst hatte der Verkehr andere Bahnen 
gesucht; seit Generationen schon war Brügge von Antwerpen 
—D0 — 
Aufschwung mehr, sondern bezeugte nur noch den Rückgang des 
hansischen Handels. 
In England hatte der Friede zu Utrecht (1474) zwar das 
allgemeine Ansehen der Hanse noch einmal hergestellt, wenn⸗ 
gleich die inneren Zwiste zwischen Köln und den Osterlingen fort— 
dauerten. Aber der steigende Selbsthandel Englands forderte 
immer gebieterischer die Aufhebung der hansischen Privilegien; 
hald ließen sich die Engländer vernehmen: id were beter vor 
all dat riike van Engelandt, to versoken de beteriinge 
hiirvan miit apenem orloge und stride, wad it ock Kosten 
mach, dan to liiden siik sulvon to seen so vortzageliken 
vordorven“!. So drängten öffentliche Meinung und Parlament 
vorwärts; nur mühsam retteten die Hansen ihre Privilegien 
im 16. Jahrhundert. Der Handel selbst aber ging zurück. 
Die städtischen Differenzen daheim stellten die Londoner 
Faktorei, die alte Gildhalle, wieder, wie einst im 12. und 
Schäfer, Hanserecesse von 147741530 2, Nr. 31, 1486
	        
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