Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Wiederherstellung des nationalen Königtums. 49 
Nach dem Tode Rudolfs erwartete man allgemein die Wahl 
seines Sohnes Albrecht. Es wäre für das Reich zweifelsohne 
ein Glück gewesen. Gegenüber dem nunmehr feststehenden erb⸗ 
lichen Charakter der Kurstimmen, wie sie an wenige Häuser ge⸗— 
bunden waren, bedurfte es zur Aufrechterhaltung der Einheit 
und Stärke des Reiches gegenüber der Möglichkeit voller Wahl— 
willkür mindestens derjenigen Mischung von Erb- und Wahl⸗ 
recht, die im früheren Mittelalter gegolten hatte. Das Gegen⸗ 
teil trat ein. Das Prinzip der Erbfolge im einmal begründeten 
Königshause ward geflissentlich unterdrückt; mit dem radikalen 
Leichtsinn, mit dem man im 13. Jahrhundert die Vergangen⸗ 
heit zu fälschen pflegte, um ihre wahre Einwirkung auf die 
Gegenwart zu vereiteln, sprach man davon, das alte Herkommen 
des Reiches schließe es aus, daß der Sohn dem Vater folge. 
Statt Albrecht wurde der Graf Adolf von Nassau gewählt. 
Die Geschichte dieser Wahl ist bezeichnend, weil sie, wie 
kein anderer Vorgang sonst, das Maß der Kräfte und das 
Wesen der Gesinnung unter den führenden Fürsten des Reiches 
enthüllt. Die Kandidatur Adolfs war ein Werk der rheinischen 
Erzbischöfe; sie hofften, unter ihm das Reich am besten plündern 
— 
Hülfe des Königs von Böhmen. 
Koönig Wenzel war eine im Entschluß unstete, nervös er— 
regte, empfindliche Natur. So war er an sich wenig geeignet, 
mit einem stahlharten und schroffen Charakter, wie es Albrecht 
von sterreich war, in dauerndem Einvernehmen zu leben. 
Zudem zürnte er Albrecht schon lange, weil dieser ihm den 
nördlichen Teil Osterreichs vorenthielt, der seiner Gemahlin 
Gutta als Brautschatz zugesagt war; und eine Zusammenkunft 
zwischen ihm und Albrecht zu Znaim hatte die beiden Schwäger 
eher noch weiter auseinander gebracht als miteinander versöhnt, 
obwohl Wenzel seinen Unmut äußerlich zu verbergen gewußt 
hatte. Konnte Wenzel in dieser Lage geneigt sein, das Wahl— 
versprechen zu halten, das er König Rudolf zu Gunsten Albrechts 
Lamprecht, Deutsiche Geschichte. IV.
	        
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