so
Elftes Buch. Erstes Kapitel.
einen Vertrag verabredet, dessen Ausführung zu einer Ver—
schwägerung beider Königshäuser und zu bedeutenden Abtre—
tungen deutschen Landes an Frankreich geführt haben würde.
Aber schon wenige Tage später stellte sich die volle Unver—
einbarkeit einer festen deutschen Königsherrschaft mit franzö—
sischer Freundschaft heraus. Als Graf Johann von Holland
und Seeland starb! und König Albrecht dessen reichslehnbare
Herrschaften für das Reich einziehen wollte, unterstützte Frank—
reich den Prätendenten vom Hennegau, den der verstorbene
Graf zum Erben eingesetzt hatte, und Albrecht vermochte gegen
diesen nichts auszurichten. Als dann weiterhin nach dem
Tode Bonifaz' VIII. das Papsttum mit der Wahl des franzö—
sischen Papsts Clemens V. (Juni 1305) auf lange Zeit in die
Hände des französischen Königtums zu geraten begann?, machte
sich der Umschwung, wie er in dem Zusammengehen der mäch—
tigsten auswärtigen Feinde Deutschlands vorlag, alsbald im
Westen verhängnisvoll geltend. Jetzt nahmen die Fürsten von
Flandern, Hennegau und Luxemburg ihre Länder wie vom Reich,
so von Frankreich zu Lehen, und der Bischof von Verdun
wie der Erzbischof von Köln erstrebten bewußt eine ähnliche
Stellung.
Albrecht war gegenüber diesen Vorgängen fast machtlos.
Ein Glück für ihn, daß seine Aufmerksamkeit zunächst durch
die Dinge im Osten völlig in Anspruch genommen ward.
In Böhmen und Ungarn begann seit dem neuen Jahr—
hundert eine Anzahl von Katastrophen einzutreten, wie sie
möglich waren nur in einem Zeitalter, dessen Staatenbildung
im wesentlichen als auf der Grundlage fürstlichen Hausbesitzes
erfolgend gedacht ward.
Am 14. Januar 1801 war König Andreas von Ungarn
gestorben; mit ihm hatte der Mannesstamm des Hauses Arpad
aufgehört zu bestehen. Alsbald erhoben zwei Kandidaten An—
Vgl. Band III S. 322.
2 S. unten S. 72.