Object : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

28  2.  Abschnitt.  Grundlegung  n.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
führung  der  allgemeinen  Zollpflicht  aller  iiber  die  Grenze  eingehenden  Gegenstände,
mit  einigen  Ausnahmen  bei  Rohstoffen.
„So  lange  die  meisten  der  Länder,"  so  schrieb  Bismarck,  „ans  welche  wir  mit  unserem
Verkehr  angewiesen  sind,  sich  mit  Zollschranken  umgeben  und  die  Tendenz  ans  Erhöhung  derselben ­
  noch  im  Steigen  begriffen  ist,  erscheint  es  mir  gerechtfertigt  und  im  wirtschaftlichen  Interesse ­
  der  Nation  geboten,  uns  in  der  Befriedigung  unserer  finanziellen  Bedürfnisse  nicht  durch
die  Besorgnis  einschränken  zu  lassen,  daß  durch  dieselben  deutsche  Produkte  eine  geringere  Bevorzugung ­
  vor  ausländischen  erfahren."
Die  so  ausgegebene  Parole  von  erhöhtem  Schutz  nationaler  Arbeit  fand  auch
im  Reichstag  sofort  eine  Mehrheit.  Die  Korn-  und  Eisenzölle  wurden  von  ihm  um
das  Doppelte  des  Regierungsvorschlags  erhöht.  Die  Zollerhöhung  warf  145  Millionen
Mark  Mehreinnahmen  ab.
In  den  erbitterten  Zollkämpfen  wurde  rasch  der  Freihandel  und  mit  ihm  allmählich ­
  auch  der  Liberalismus  nach  seinen  verschiedenen  Richtungen  durch  das
Agrariertnm  zurückgedrängt.  Eine  ungeahnte  Stütze  erlangte  das  Schutzsystem  an
der  überraschenden  Verschiebung  der  internationalen  Absatzbedingungen  einesteils  infolge ­
  Erstarkung  des  binnenläudischen  Marktes,  andernteils  infolge  der  Ausdehnung  der
„nationalen"  Industrie,  wodurch  der  innere  Markt  an  Wert  ebenso  stieg,  als  der
Anslandmarkt  einbüßte.

II.  Staatlicher  Schuh  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.
Einleitung.
Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  standen  Volk  und  Regierung  vor  einer  folgenschweren ­
  Wandlung  aller  wirtschaftlichen  Verhältnisse.  Es  galt  nichts  weniger  als
den  Bruch  mit  dem  Agrikulturstaat  und  seinen  altherkömmlichen  von  der  korporativen
Gebundenheit  abhängigen  Interessen  und  Anschauungen.  Mail  fühlte  das  Wehen
einer  neuen  Zeit,  den  Anbruch  des  Maschinenzeitalters  und  der  Weltwirtschaft,  man
war  aber  ungewiß,  ob  sich  nicht  das  Binnenland  erfolgreich  dieses  Prozesses  erwehren
könne.  Der  Einblick  in  die  Verhältnisse  jener  Tage  führt  eindringlich  vor  Augen,
wie  die  Vereinheitlichung  und  Ausgleichung  der  landesrechtlichen  Zoll-  und  Gewerbeverfassung
  eine  wirtschaftliche  Notwendigkeit,  ein  Gebot  der  Selbsterhaltung  war.
So  wenig  aber  als  die  wirtschaftliche  Einheit  innerhalb  der  einzelnen  Bundesstaaten,
ebensowenig  konnte  ohne  Freigebung  des  Unterbietungs-Wettbewerbs  die
Maschinenanwendung  eingebürgert  werden.
Auf  dem  Gebiete  des  Niederlassungs-,  Handels-  und  Wechselrechts,  des  Patentrechts, ­
  des  Münzumlaufs,  der  Bankorganisation  herrschte  eine  verwirrende,  schädigende
Mannigfaltigkeit.
Noch  bis  in  die  sechziger  Jahre  hatte  man  die  Vereinheitlichung  nur  als  fernliegende ­
  Möglichkeit  in  Erwägung  gezogen.  Aber  fast  über  Nacht  wurde  sie  zu  einer
dringenden  Angelegenheit,  dies  umsomehr,  als  die  genannten  Wirtschaftsgebiete  für  das
Allgemeinwohl,  die  Steuerkraft  uitb  den  Staatskredit  rasch  eine  so  große  Bedeutung
erlangten,  daß  eine  großzügige,  einheitliche  Erledigung  geboten  war.  Eine
solche  jedoch,  sowie  eine  zielbewußte,  kraftvolle,  des  Erfolges  sichere  Handels-,  Zoll-,
            
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