Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 681
aber hatte an den Finanzen auch noch kein politisches oder
sozialpolitisches, sondern nur ein technisch-finanzielles Interesse:
auch er wollte und mußte nach Lage seines Staates vor allem
höhere Einnahmen erzielen und glaubte diese bei dem bestehenden
Systeme am besten gesichert. Höhere Einnahmen aber hießen
nicht bloß dem Großen Kurfürsten, sondern auch noch den
Herrschern des 18. Jahrhunderts und vor allem Friedrich
Wilhelm J. an erster Stelle intensivere herrschaftliche Ver—
waltung und durchgebildeteres und mächtigeres Heerwesen.
In dieser Hinsicht ist es charakteristisch, daß die endgültige
Ordnung der Zentralverwaltung in Preußen gerade von
der finanziellen Seite her in Angriff genommen wurde und
auch von ihr her schließlich gelang. Und im Grunde führten
doppelte tiefgreifende Ursachen auf finanziellem Gebiete zu
diesem Ausgang.
Erstens lag es in der Natur der Dinge, daß eine Einheit
der Staatsverwaltung immer mehr durch den Drang nach
Einheit der Finanzen veranlaßt werden mußte, sobald die
steigende geldwirtschaftliche Entwicklung darauf führte, alle
Einnahmen auf denselben einheitlichen Nenner, das Geld, zu
bringen. Ließen sich alle Einnahmen auf Geld reduzieren, so
war eine Einheit des Budgets die notwendige Folge: und
diese mußte, da alle Zentralverwaltungen finanziell unterstützt
werden mußten, wieder zur Einheit dieser Zentralverwaltungen
führen.
Zweitens aber wurde mit steigender Geldwirtschaft und
wachsender Unifikation der Einnahmen wie Ausgaben auf
Geld erst eine wirkliche Kontrolle möglich. Diese Kontrolle
erst sicherte zunächst der Finanzverwaltung bis in ihre untersten
Instanzen hinein eine wirkliche sachliche Einheitlichkeit: und
diese Einheitlichkeit wiederum mußte sich dann, da alle anderen
Verwaltungen immer auch mit Geld zu tun hatten, allmählich
auch auf diese übertragen.
Diese Entwicklungsursachen sind nun gewiß allgemeiner
Art; ihre Wirkungen kehren daher auch allenthalben wieder.
Charakteristisch aber für den brandenburgisch-preußischen Staat