Der Charakter des subjektivistischen Zeitalters. 47
es gibt von ihr keine unserem Verstande adäquate Erkenntnis.
Aber gleichwohl, ja um so mehr lebt diese Welt in uns, und Gott,
Freiheit und Unsterblichkeit sind ihre unbedingten Forderungen.
Indem diese Forderungen unser Handeln bestimmen, soll es
anders ein sittliches sein, sind sie, Geschöpfe unserer Vernunft,
zugleich die Beherrscher unseres an sich freien Willens durch
das Gebot der Pflicht, und indem sie über uns herrschen, be⸗
herrschen sie, selbstgewählte Souveräne unseres Innern, die
Welt. So wird diese Welt in der Art, wie wir sie erkennen,
theoretisch, der Ausdruck unseres Verstandes und unserer An⸗
schauung, in der Art aber, wie wir sie in sie hineinwirken,
praktisch, der Bereich unserer selbstgeschaffenen sittlichen Mächte
und damit uns untertan in jedem Betracht. Das Bibelwort,
daß der Mensch herrschen solle über die Welt der Erscheinungen,
über die Tiere des Waldes, die Vögel der Luft, die Fische
im Wafßfer, jene primitiv anschauliche Lehre von der geschicht—
lichen Entwicklung im Sinne eines Fortschrittes äußerer mensch⸗
licher Beherrschung der Umwelt, hier erhält sie die tiefste
Wendung auf die geistige Abhängigkeit dieser Außenwelt von
uns, unserem Subjekt, unserem Verstand und Willen. Es ist
die triumphierende Lehre von der anthropozentrischen Ent—
faltung aller Kultur: noch nie war der Mensch in seinem
theoretischen Vermögen wie in seinen praktischen Bedürfnissen
so sehr als beherrschender Mittelpunkt höchster Entwicklung be—
griffen worden.
Zugleich aber wurde durch diese Lehre die Sittlichkeit in ge⸗
wissem Sinne von der Religion gelöst. Gewiß sind aktive Willens—
kräfte des Menschen immer noch erst in Verbindung mit Ideen
über das Unsichtbare vollends entbunden worden; und auch der
Ethik Kants fehlt diese Verbindung nicht. Aber ihren Zusammen⸗
hang speziell mit der christlichen Offenbarungsreligion wird man
doch nur durch Heranziehung einer losen Verwandtschaft der
Postulate Gott, Freiheit und Unsterblichkeit mit christlichen Ideen
herstellen können. Und eines war jedenfalls etwa zu derselben
Zeit erreicht worden, da in der französischen Revolution der
Staats- und Rechtsbegriff der neuen Zeit zum erstenmal ent—