Neue Dichtung.
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In der Straßburger Zeit (1770) ist Goethe ganz von
Herders Ideen erfüllt worden. Die frohe Geselligkeit dieser
Monate, der Verkehr mit gleichaltrigen Genossen, das Sesen⸗
heimer Idyll hinderten den Dichter nicht, in dunkler Kammer,
in der Herder die Heilung seines Augenleidens abwartete, den
tieffurchenden Lehren des Meisters zu lauschen. Was hat er
nicht alles in dieser Zeit abgelegt: die Schwärmerei für Wie—
land und die Franzosen, den Zusammenhang mit fader Auf—
klärung, ja den frommen Kirchenglauben der Frankfurter
Jugend! Dafür machte ihn Herder mit Goldsmith und Sterne
vertraut, mit Twiß und Hamann, mit Volksliedern und Möser,
mit Plato, mit Homer und mit ihm, der eben den Dichtern
des Sturmes und Dranges doch erst recht auferstand, dem
schon von Hamann geliebten göttlichen Shakespeare! Und wie
fest baute sich zugleich der Jünger in den nebeldurchdunsteten
Gefilden eines neuen, enthusiastischen Pantheismus an! Ja
wie suchte er ihn denkhaft zu durchdringen! „Getrennt über
Gott und Natur abhandeln,“ heißt es in einer Tagebuch—
aufzeichnung der Straßburger Zeit, „ist schwierig und mis—
lich, eben als wenn wir über Leib und Seele gesondert denken.
Wir erkennen die Seele nur durch das Mittel des Leibes,
Gott nur durch die durchschaute Natur; daher scheint es mir
verkehrt, Denker der Verkehrtheit zu zeihen, die ganz philo—
sophisch Gott mit der Welt verknüpft haben. Denn was ist,
muß notwendig alles zum Wesen Gottes gehören, weil Gott
das einzige Wirkliche ist und alles umfaßt.“ Es ist das
Glaubensbekenntnis des Faust, es ist eine frühe Fassung des
Glaubensbekenntnisses des männlichen und auch des alternden
Goethe.
Aber nicht dem Denken, sondern der Tat war auch diese
Zeit schon zugewandt. Und da lag nichts näher als ein
offenes, auch andere begeisterndes Bekenntnis zum Urquell alles
deutschen Dichtens und zu seinem letzten Ziele: zum deutschen
Volkstum. Im Januar 1773 erschienen die Fliegenden Blätter
von deutscher Art und Kunst mit Mitteilungen von Möser,
Herder, Goethe. Goethe sprach vom Straßburger Münster
Kamprecht. Deutsche Geschichte. VIII. 2. 29